Die Schweizerische Belegärzte-Vereinigung (SBV) begrüsst den Vorstoss „Überschreitet die Finma ihren gesetzlichen Auftrag?“ des Nationalrats Bruno Walliser und möchte das Augenmerk auch auf die Handlungsweise der Finanzmarktaufsicht (Finma) in Bezug auf die Zusatzversicherungen richten.
Im Rahmen ihrer Vor-Ort-Kontrollen bei den Zusatzversicherern beanstandete die Finma diverse Missstände und formulierte Erwartungen. Ebenso formulierte sie Voraussetzungen wie „Transparenz“ und „gute Corporate Governance“, unter denen sie neue Spitalzusatzversicherungsprodukte oder neue Tarife bei bestehenden Produkten genehmigen wird.
Jedoch weist das Staatssekretariat für internationale Finanzfragen (SIF) in seinem Bericht „Stärkung der Instrumentarien der FINMA in der Krankenzusatzversicherung (KZV) (S. 4)“ vom 02. September 2020 bereits darauf hin, dass die Finma in ihren Befugnissen bestimmte Grenzen hat.
Bedingungen, insbesondere undefinierte Begriffe wie Transparenz, aufzustellen und zur Zulassungsvoraussetzung für Spitalzusatzversicherungsprodukte zu erklären, stellt eine selbstständige Erweiterung der eigenen Kompetenzen seitens Finma dar und ist daher unzulässig. Die SBV bittet daher, auch dies zur Kenntnis zu nehmen.