Am 27. April 2022 verkündete das Bundesamt für Gesundheit (BAG) in seiner Pressemitteilung die Weiterentwicklung des Elektronischen Patientendossiers (EPD) und die Integration des EPD als Instrument in die obligatorische Krankenversicherung (OKP).
Die angehende Revision der Gesetzgebung Elektronisches Patientendossier (EPDG) geschieht im Sinne der Motion 22.3015 Reimann über die praxistaugliche Gestaltung des EPD.
Im Zuge dessen wurde ebenfalls ein Mehr an Regelungskompetenz dem Bund zugesprochen, jedoch sollte das EPD nicht für staatliche Regulierungen missbraucht werden, sondern seinen Zweck erfüllen, der in der Bereitstellung von Informationen in grösstmöglicher Menge für jene mit Bedarf an diesen Informationen liegt.
Die Schweizerische Belegärzte Vereinigung (SBV) erachtet das «baltische Modell» als einzige taugliche Lösung. So wird gewährleistet, dass die gesamten Patienteninformationen abgespeichert werden, der Patient jedoch Zugriff auf die Log-In Daten hat, um zu sehen, wer auf seine Akte wann zugegriffen hat.
Bis das EPD flächendeckend zum Einsatz kommt ist es jedoch noch ein weiter Weg.
Durch die unterschiedlichen Systeme und grosse Menge an Stammgemeinschaften ist derzeit keine Kosteneinsparung spürbar. Jedoch sollte das EPD nicht als Projekt ausschliesslich durch seinen Selbstzweck definiert sein, sondern einen Mehrwert für das Gesundheitssystem bringen. Ein spürbarer Effizienzgewinn ist allein durch die gesetzlichen Vorgaben nicht zu erreichen.
Aktuell laufen in der Schweiz vier verschiedene Systeme zum Betrieb der EPD und ein Entscheid zur technischen Vereinheitlichung gibt es derzeit nicht. Somit müssen alle Weiterentwicklungen vierfach vorgenommen werden, zulasten der Steuerzahler. Dies gilt auch für weitere Projekte des BAG, wie Überweisungen an andere Fachpersonen, die mittels EPD möglich werden sollen. Somit muss auch ein solcher Zusatzdienst in den Systemen vierfach entwickelt werden.
Zusammenfassend lässt sich sagen, dass die SBV die Einführung des EPD unterstützt, jedoch zunächst einen vernünftigen gesetzlichen Rahmen als nötig erachtet, um überhaupt eine funktionierende Lösung zu erwirken.