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Startseite › Gesundheitspolitik › 22.3103 Postulat „Kostensenkung im Gesundheitswesen und Minderung der Prämienlast…“

22.3103 Postulat „Kostensenkung im Gesundheitswesen und Minderung der Prämienlast…“

Florian Wanner 14/03/2022     Kein Kommentar    

Die Schweizerische Belegärzte-Vereinigung (SBV) begrüsst den Vorstoss von Thomas de Courten vom 10.03.2022. Hier nimmt de Courten sein Postulat aus dem Jahre 2019 «Kostensenkung im Gesundheitswesen und Minderung der Prämienlast durch Abbau unnötiger bürokratischer Regulierungen in der medizinischen Versorgung und Pflege» erneut auf.

Die Stellungnahme des Bundesrates vom 26.02.2020 ist nicht zufriedenstellend, da der Bundesrat sich einerseits die Rolle zumisst, regulatorische Hürden im Gesundheitssystem aufzubauen (z.B. die Einsetzung einer nationalen Tariforganisation im stationären Bereich), sich jedoch nicht in der Lage sieht, auch Hürden abzubauen.

Die SBV sieht ihre langjährige Haltung in diesem Vorstoss erneut bekräftigt, dass eine wahre Kostenreduktion ohne Einbussen bei der Behandlungsqualität niemals durch ein Globalbudget erreicht werden kann, sondern durch Bürokratieabbau und eine verpflichtende Datenerfassung, die nur dort greift, wo es den Patienten und Leistungserbringern auch zugutekommt.

Selbstverständlich spielt die Digitalisierung eine wichtige Rolle, um Wege zu finden, Datenerfassungen möglichst zu automatisieren, sodass das Personal im Gesundheitswesen sich noch mehr auf seine Kernfunktion konzentrieren kann. Die SBV hat in der Vergangenheit mehrmals auf die Hürden des EPD hingewiesen. Doch die Einführung des EPD sieht sich nicht nur regulatorischen Hürden gegenübergestellt, sondern auch einer veralteten IT-Landschaft, die in der Administration bereits zusätzliche Kosten entstehen lässt, was durch moderne Software verhindert werden könnte und zudem sicherer und effektiver in Bezug auf Wartung und Datenverarbeitung wäre. Weitere Informationen bezüglich des EPD finden sich auf der Internetpräsenz der SBV.

Ausserdem würde der Prämienzahler durch eine einheitliche Finanzierung ambulant und stationär (EFAS) zusätzlich stärker entlastet werden und pauschale Tarife, wo sie sinnvoll sind, können weiter kostensenkend wirken.

Es lässt sich also abschliessend festhalten, dass kostensenkende Handlungsmöglichkeiten, wie auch im Vorstoss genannt, vielfältig vorhanden sind und ein Globalbudget nicht mal als Ultima Ratio, sondern als Ende der Versorgungssicherheit gesehen werden sollte.

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Autor/in Florian Wanner

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