Die Schweizerische Belegärzte-Vereinigung (SBV) weist zunächst darauf hin, dass die Stimmbevölkerung sowohl 1994, 2003, 2007 und 2014 die Vorschläge einer staatlichen Einheitskrankenkasse abgelehnt hat.
Der Vorstoss geht auch argumentativ am Ziel vorbei:
Die Werbekosten der Krankenversicherer gehören zu den Verwaltungskosten, die immer noch einen geringen Anteil an den Gesamtkosten ausmachen. Sind die Verwaltungskosten so hoch, dass sie einen markanten Einfluss auf die Höhe der Prämien haben, wird der Wettbewerb spielen und die Prämienzahler werden Krankenkassen, die hohe Prämien verlangen, abstrafen.
Die intensive Wanderung der Prämienzahler zeigt, dass keine ungesunde Marktkonzentration besteht. Zudem ist die ungesündeste Marktkonzentration das Monopol, insbesondere das staatliche. Es wäre ratsam, wenn volkswirtschaftliche Mechanismen, die unbestritten sind, nicht zugunsten ideologischer Überlegungen ausgeblendet würden.
Aufgrund des fehlenden Wettbewerbsdrucks hat ein staatliches Monopol keinen Anreiz die Verwaltungskosten kleinzuhalten und ist kaum angespornt, durch Digitalisierung seinen Apparat zu verschmälern.
Die Wahlmöglichkeiten der Bevölkerung veranlassen die Krankenversicherungen zu einem kundenorientierten Denken und fördern somit innovative Dienstleistungen. Eine Staatskrankenkasse kennt diesen Anreiz aufgrund ihrer Monopolstellung nicht.
Die Interpellandin vermeidet es, den direkten Vergleich zur SUVA vorzunehmen, mit gutem Grund: Die SUVA ist keine Einheitskasse, wohl aber der bedeutendste Unfallversicherer. Die Verwaltungskosten der SUVA sind regelmässig deutlich höher als diejenigen der Krankenkassen, im Jahr 2021 waren sie doppelt so hoch.
Eine Liberalisierung, anstelle einer Verstaatlichung des Gesundheitswesens, würde den Aufsichts- und Regulierungsaufwand ebenfalls effizient bekämpfen, mit zusätzlichen positiven statt negativen Effekten. Auf der Kostenträgerseite zeigt sich dies insbesondere mit den alternativen Versicherungsmodellen. Eine deutliche Mehrheit der Versicherten wählt heute das eine oder andere Modell. Der Wettbewerb funktioniert und führt zu einer Innovation und zu kostengünstigeren Modellen. Eine Einheitskasse hat keine Motivation, solche Modelle zu entwickeln und zu fördern. Wenn überhaupt ist eher zu befürchten, dass wenig praktikable Lösungen ohne Miteinbezug der Leistungserbringer – und ohne Nutzen für die Patienten – implementiert werden.
Daher wäre eine Einheitskasse keine Lösung für steigende Kosten im Gesundheitswesen, sondern droht zu einem Verwaltungsriesen zu werden ohne Anreize zu effizientem Wirtschaften.
Aus ordnungspolitischen Überlegungen ist das Ansinnen ebenfalls abzulehnen:
Die Verschuldung der Invalidenversicherung (IV) ist ein Beispiel dafür, dass der Staat nicht unter demselben Druck steht schuldenfrei zu bleiben, wie es bei den Privaten der Fall ist. Zudem könnten Prämienerhöhungen aus politischen Erwägungen aufgeschoben werden und die Bevölkerung anschliessend umso härter treffen.
Würde eine private Krankenkasse bankrottgehen, würde der Insolvenzfonds der Krankenversicherer (nach Art. 47ff KVAG) eingreifen. Kommt die Staatskrankenkasse, wie es bei der IV der Fall war, in eine finanzielle Schieflage, müssen die kommenden Generationen die finanzielle Last tragen.
Es daher wahrscheinlich, dass eine Einheitskasse auch dazu führt, dass die heutigen Generationen auf Kosten zukünftiger Generationen leben. Eine weitere demografische Mogelpackung kann sich die Schweiz nicht leisten.