Nationalrat Maitre verlangt in seiner Motion, dass Massnahmen – gemeint sind kostendämpfende Massnahmen – auf Wirksamkeit geprüft werden, damit nicht nur die Kosten, sondern auch die Prämien sinken. Er bemängelt, dass zwischen dem Kosten- und Prämienwachstum kein Zusammenhang bestehe.
Die Schweizerische Belegärzte-Vereinigung SBV hegt Sympathien für diese Motion, jedoch darf die Folge des Vorstosses nicht zu noch mehr unnötiger Regulierung führen.
Fehlende Korrelation zwischen Gesundheitskosten und Prämien:
Studien zeigen, dass die Veränderungen der Gesundheitskosten oft nicht proportional zu den Versicherungsprämien sind. Dies wird nicht zuletzt durch politisch motivierte Eingriffe in die Reserven der Versicherer verursacht, welche dieses Verhältnis verzerren.
Fehlanreize als Kostentreiber:
Die Hauptkostentreiber im Gesundheitswesen sind oft Fehlanreize. Diese müssen beseitigt werden, um eine nachhaltige Kostenkontrolle zu erreichen. Dies muss eine Kernforderung jeder KVG-Reform sein. Indes erreicht man dies nicht mit mehr Regulierung.
Ungenaue Kostenschätzungen:
Bisher wurden Einsparungen oft nur grob geschätzt, wenn überhaupt, und diese Schätzungen bewahrheiteten sich selten. Es ist daher notwendig, seriöse Kostenfolgeabschätzungen durchzuführen, um die tatsächlichen Einsparungen zu quantifizieren. Dass eine solche fehlte, wurde jeweils in den Vernehmlassungsverfahren bemängelt, leider stets erfolglos. Eine obligatorische Kostenfolgeabschätzung wäre ein echter Mehrwert.
Nachvollziehbarkeit für Prämienzahler:
Es ist schwierig, Einsparungen direkt auf individuelle Prämien umzurechnen, da es zahlreiche Versicherungs- und Prämienmodelle gibt. So können Massnahmen die Versicherten eines bestimmten Modells mehr treffen als andere. Zudem sind Prämienzahler und Kostenverursacher nicht immer identisch, eine kleinere Gruppe bezieht einen grösseren Teil der Leistungen. Je nachdem, welcher Bereich von einer Massnahme betroffen ist, können die Prämien weniger stark beeinflusst werden. Wenn beispielsweise der ambulante Bereich aufgrund einer Massnahme weniger Kosten verursacht, geht dies nach heutiger Rechtslage zu 100 % zugunsten der Prämienzahler. Wird hingegen der Kostenanstieg im stationären Bereich gebremst, so profitiert davon mehr der Kanton, der sich zu mindestens 55 % an den Kosten beteiligen muss.
Regulierung und Wirksamkeit:
Die Politik muss sicherstellen, dass jede Regulierung zunächst auf ihre Wirksamkeit geprüft wird, um zu gewährleisten, dass Maßnahmen nicht kontraproduktiv sind.