• Über uns
    • Kontakt
    • Tätigkeitsgebiete
    • Mitglied werden
    • Qualität
    • Statuten
    • Vorstand
    • Regionale Gruppierungen
  • Gesundheitspolitik
    • Positionspapiere
    • Freie Arztwahl
  • Berufsausübung
    • Kampagne
    • Zusatzversicherungen
    • EKAS-Kurse
    • EKAS-Wiederholungskurs 2025
    • Elektronisches Patientendossier EPD
    • Partner
    • Vorsorge
  • SwissDRG
    • SBV-Tarifreferenzwerk SwissDRG – aktuell
    • Tutorial zum TRW
    • Kliniken mit TRW
    • SBV-Tarifreferenzwerk SwissDRG – Archiv
  • Weiterbildungsstätten
    • Schnuppertage
    • Handchirurgie
    • Chirurgie
    • Gynäkologie und Geburtshilfe
    • Allgemeine innere Medizin
    • Kardiologie
    • Kinder- und Jugendmedizin
    • Mund-, Kiefer- und Gesichtschirurgie
    • Onkologie
    • Ophthalmologie
    • Plastische, Rekonstruktive und ästhetische Chirurgie
    • Rheumatologie
    • Orthopädische Chirurgie
    • Neurochirurgie
  • Veranstaltungen
  • DE
    • FR
SBV - Schweizerische Belegärzte-Vereinigung
Menu
  • Über uns
    • Kontakt
    • Tätigkeitsgebiete
    • Mitglied werden
    • Qualität
    • Statuten
    • Vorstand
    • Regionale Gruppierungen
  • Gesundheitspolitik
    • Positionspapiere
    • Freie Arztwahl
  • Berufsausübung
    • Kampagne
    • Zusatzversicherungen
    • EKAS-Kurse
    • EKAS-Wiederholungskurs 2025
    • Elektronisches Patientendossier EPD
    • Partner
    • Vorsorge
  • SwissDRG
    • SBV-Tarifreferenzwerk SwissDRG – aktuell
    • Tutorial zum TRW
    • Kliniken mit TRW
    • SBV-Tarifreferenzwerk SwissDRG – Archiv
  • Weiterbildungsstätten
    • Schnuppertage
    • Handchirurgie
    • Chirurgie
    • Gynäkologie und Geburtshilfe
    • Allgemeine innere Medizin
    • Kardiologie
    • Kinder- und Jugendmedizin
    • Mund-, Kiefer- und Gesichtschirurgie
    • Onkologie
    • Ophthalmologie
    • Plastische, Rekonstruktive und ästhetische Chirurgie
    • Rheumatologie
    • Orthopädische Chirurgie
    • Neurochirurgie
  • Veranstaltungen
  • DE
    • FR
Startseite › Gesundheitspolitik › 24.3557 Unnötige Leistungen im Gesundheitswesen vermeiden

24.3557 Unnötige Leistungen im Gesundheitswesen vermeiden

Florian Wanner 12/06/2024     Kein Kommentar    

Nationalrat Lohr nimmt in seiner Interpellation 24.3557 Bezug auf die Behauptung des Bundesrates, es gebe ein Effizienzpotenzial von 20% im Schweizer Gesundheitswesen. Da dieses Potenzial bisher nicht ausgeschöpft worden sei, stellt er folgende Fragen:

  • Welchen Beitrag können dabei neue Technologien leisten?
  • Wie müssten die bestehenden Versorgungsstrukturen angepasst werden?
  • Bedarf es in gewissen Themen einer Kompetenzverschiebung von den Kantonen hin zum Bund (Thema Mehrfachrolle der Kantone)?
  • Wie können Ineffizienzen im System wirksam bekämpft und die Ressourcen effizienter verwendet werden?
  • Bedarf es seitens der Leistungserbringer und der versicherten Personen einer Anpassung der Anreizsysteme und wenn ja, welche?
  • Wie können unnötige oder gar doppelte Behandlungen für die Patienten vermieden werden?

Die Schweizerische Belegärzte-Vereinigung (SBV) nimmt die Gelegenheit gerne wahr, die Fragen aus ihrer Optik zu beantworten:

Zunächst ist festzuhalten, dass dieses Narrativ des Effizienzpotenzials von 20% zwar in der Politik und Verwaltung verbreitet wird, jedoch bislang wenig konkret bleibt. Einen Beweis, dass das Potenzial tatsächlich so gross ist, hat bisher noch niemand erbracht. Leider unterliess es NR Lohr, vom Bundesrat konkrete Angaben zum Effizienzpotenzial zu verlangen. Die Fragen müssen deshalb unter diesem Vorbehalt beantwortet werden:

Welchen Beitrag können dabei neue Technologien leisten?
Neue Technologien waren nie ein Wundermittel gegen hohe Kosten und werden es jemals sein. Selbstverständlich kann jede neue Technologie die Behandlungsqualität verbessern, insbesondere bietet die personalisierte Medizin gezielte Behandlungen mit deutlich weniger Nebenwirkungen und Risiken. Der Aufwand auf Leistungserbringerseite wird dadurch nicht kleiner, er verlagert sich zu Prozeduren, die vor einigen Jahren noch gar nicht möglich waren. Bereits das Beispiel der Radiologie zeigt, wie eine neue Technik zwar die Behandlung verbessert, nicht aber Kosten spart.

Wie müssten die bestehenden Versorgungsstrukturen angepasst werden?
Diese Frage suggeriert, dass nur eine staatliche Planung einen Effizienzgewinn bringen könnte . Eine Steuerung Top-Down ist jedoch dafür anfällig, dass an den eigentlichen Bedürfnissen vorbeireguliert wird. Mit den richtigen finanziellen Anreizen können effiziente Strukturen von selbst entstehen.

Bedarf es in gewissen Themen einer Kompetenzverschiebung von den Kantonen hin zum Bund (Thema Mehrfachrolle der Kantone)?
Auch diese Frage geht davon aus, dass mehr Regulierung die einzige Lösung ist. Die SBV sieht in der Mehrfachrolle der Kantone ebenfalls ein Problem, welches von der Politik nicht oder nur sehr schleppend angegangen wird. Die Annahme, die einzige Lösung der Mehrfachrolle der Kantone sei es, die Kompetenzen zum Bund zu verschieben, ist falsch. Auch beim Bund besteht das Risiko, dass Entscheide politisch beeinflusst werden. Die GDK hat einen starken Einfluss, was sich zuletzt bei der Diskussion um EFAS gezeigt hat. Eine Entflechtung der Mehrfachrolle kann auch durch eine Liberalisierung und Privatisierung erfolgen.

Wie können Ineffizienzen im System wirksam bekämpft und die Ressourcen effizienter verwendet werden?
Dass Ineffizienzen im System wirksam bekämpft werden können, setzt voraus, dass sie bekannt sind. Wie oben erwähnt, fehlt eine umfassende und systematische Auslegeordnung. Solange eine solche nicht vorhanden ist, basieren alle Massnahmen lediglich auf Annahmen. Das führt dazu, dass die Regulierungsdichte extrem zunimmt und Massnahmen nach kurzer Zeit wieder überarbeitet werden. Diese administrative Belastung des Systems führt zu einem grossen Effizienzverlust, beziehungsweise dazu, dass Ressourcen gebunden werden, die an anderer Stelle fehlen. Eine gute Kostenfolgeabschätzung und eine seriöse Regulierungsfolgeabschätzung sind unabdingbar.

Bedarf es seitens der Leistungserbringer und der versicherten Personen einer Anpassung der Anreizsysteme und wenn ja, welche?
Fehlanreize sind im System etliche vorhanden, die nicht oder nur zögerlich angegangen werden. Aktuelle und prominente Beispiele sind EFAS oder die verzögerte Einführung von Tardoc.

Wie können unnötige oder gar doppelte Behandlungen für die Patienten vermieden werden?
Der Patient muss seine Eigenverantwortung wahrnehmen. Wenn er nach Ausschöpfen der Franchise und des Selbstbehalts keinerlei finanzielle Folgen trägt, hat er kein ausgeprägtes Kostenbewusstsein mehr. Ein mehrfacher Arztwechsel, bis der Patient erhält, was er sich wünscht, wird durch eine Kostenbeteiligung und das so entstehende Kostenbewusstsein vermindert. Es ist zudem nicht erwiesen, dass die Rechnungskopie an den Patienten das Kostenbewusstsein gefördert hat. Am Ende ist zu befürchten, dass diese Massnahme in die Kategorie «hohe administrative Kosten ohne Nutzen» fällt. Eine wichtige Massnahme wäre ein gut funktionierendes Elektronisches Patientendossier (EPD). Dies muss allerdings rechtlich so konzipiert sein, dass doppelte Behandlungen nicht aufgrund unterdrückter Daten dennoch nötig sind. Hierzu verweist die SBV auf ihre Ausführungen zum EPD.

Gesundheitspolitik
EPDGesundheitskostenKantone

 Vorheriger Beitrag

24.3484 Mo. Plus d’équité, de proportionnalité et de transparence dans les coûts de la santé

―31/05/2024

Nächster Beitrag 

24.3558 Zugang zum Gesundheitswesen verbessern

―12/06/2024

Autor/in Florian Wanner

Themenverwandte Beiträge

Florian Wanner ― 06/04/2023 | Kein Kommentar

23.3394 Mo. Buffat Aktionsplan „Qualität statt Quantität“ in der medizinischen Versorgung

Die Schweizerische Belegärzte-Vereinigung (SBV) setzt sich für eine qualitativ hochstehende Versorgung im schweizerischen Gesundheitswesen ein und nimmt zur Motion Buffat hiermit Stellung. In diesem Vorstoss wird angeführt, dass die Schweiz mit einem Anteil von rund 12 % der Gesundheitskosten am BIP weltweit der zweitgrösste Beitragszahler für das Gesundheitssystem sei. Diese Aussage ist jedoch bei näherer Betrachtung nicht haltbar. Das Bundesamt für Statistik (BfS) veröffentlichte für das Jahr 2020, dass die Schweiz mit 11,8 % Gesundheitsausgaben gemessen am BIP hinter dem Vereinigten Königreich (12,8 %), Deutschland (12,5 %) und Frankreich (12,4 %) liegt. Österreich hat mit 11,5% nur geringfügig geringere Gesundheitsausgaben gemessen am BIP als die

Florian Wanner ― 13/01/2023 | Kein Kommentar

22.4424 Ip. Wyss Eine Krankenkasse im OKP-Bereich für alle

Florian Wanner ― 23/12/2022 | Kein Kommentar

Fragwürdiger Nutzen der Rechnungskopie

Florian Wanner ― 09/12/2022 | Kein Kommentar

Netzwerke zur koordinierten Versorgung

Florian Wanner ― 08/12/2022 | Kein Kommentar

Das Westschweizer EPD

Florian Wanner ― 05/12/2022 | Kein Kommentar

Dramatisiertes Kostenwachstum

Florian Wanner ― 03/11/2022 | Kein Kommentar

Kostendämpfungspaket ohne Wirkung

Florian Wanner ― 19/08/2022 | Kein Kommentar

Stellungnahme: Privatisierung auf dem Prüfstand
EKAS-Kurse
EKAS-Wiederholungskurs
Videos:
  • Abrechnungsmodell Zusatzversicherungsbereich
1

Investitionskostenabzug am Arzthonorar

― 20/05/2025

2

Webinar zum Thema Krankenzusatzversicherungen und zum Vorgehen in Vertragsverhandlungen

― 29/04/2025

3

Webinar zum Thema Krankenzusatzversicherungen und zum Vorgehen in Vertragsverhandlungen

― 29/04/2025

4

Stellungnahme SBV zu Medienmitteilung der FINMA vom 16.01.2025 und den Aussagen des SVV

― 20/01/2025

5

Teilgenehmigung des Grundvertrags TARDOC sowie des Tarifstrukturvertrages über den ambulanten ärztlichen Patientenpauschaltarif durch den Bundesrat – Stellungnahme der Schweizerischen Belegärzte-Vereinigung

― 26/06/2024

6

24.3558 Zugang zum Gesundheitswesen verbessern

― 12/06/2024

7

24.3557 Unnötige Leistungen im Gesundheitswesen vermeiden

― 12/06/2024

8

24.3484 Mo. Plus d’équité, de proportionnalité et de transparence dans les coûts de la santé

― 31/05/2024

9

Kanton Zürich verzichtet auf Zulassungsbeschränkung

― 07/03/2024

10

Teuerung berücksichtigen

― 07/03/2024

ältere Beiträge

  • Impressum
  • Mitglied werden
© SBV, Schweizerische Belegärzte-Vereinigung, Moosstrasse 2, 3073 Gümligen, Tel. 031 952 79 05