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Startseite › Gesundheitspolitik › 24.3558 Zugang zum Gesundheitswesen verbessern

24.3558 Zugang zum Gesundheitswesen verbessern

Florian Wanner 12/06/2024     Kein Kommentar    

24.3558 Interpellation, Lohr Christian

In einer Interpellation erklärte Herr Nationalrat Lohr, dass trotz der hohen Ärztedichte in der Schweiz der Zugang zur Grundversorgung schwierig ist, was Patienten oft zur überlasteten Notfallstation führt. Dies verursacht Qualitätsmängel und zusätzliche Kosten; daher muss der Zugang zur Grundversorgung dringend verbessert werden.

Mit seinen Fragen zielt er auf die Erstberatungsstelle ab. Indes haben sich Leistungserbringer und Kostenträger gegen diese Idee ausgesprochen, da der Nutzen bezweifelt wird. Es ist unbestritten, dass die Notfallstationen der Spitäler viele Bagatellfälle behandeln müssen. Viele Spitäler haben daher in ihre Strukturen investiert und triagieren die Fälle. Eine günstige Lösung hat der Bundesrat mit seinem letzten Tarifeingriff selbst vereitelt. Die Einschränkung der Notfallinkonvenienzpauschale wurde von den Leistungserbringern seinerzeit heftig kritisiert. Sie betonten 2017, dass damit ein funktionierendes Modell, nämlich die Permanencen, gefährdet wird. Die Notfallpraxen erweisen sich als taugliches Glied in der Kette zwischen Hausarztpraxis und Notfallstation des Spitals. Bevor nun eine neue Regulierung angedacht wird, wäre es sinnvoller, die Notfallinkonvenienzpauschale wieder zu stärken.

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Autor/in Florian Wanner

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Die Schweizerische Belegärzte-Vereinigung (SBV) begrüsst die Interpellation 22.3599 „Spezialärzte und ihre Bedeutung für die Grundversorgung“ von Christian Lohr und möchte weiterhin darauf hinweisen, dass der schnelle unkomplizierte Zugang der Bevölkerung zu allen Spezialistinnen und Spezialisten wichtig ist. Die Krankenkassen bieten bereits die Möglichkeit, zwischen alternativen Versicherungsmodellen (AVM) (wie Telmed, Hausarztmodell) und der freien Arztwahl zu wählen. Diese unterscheiden sich in der Höhe der Prämien und bewirkten bereits eine freiwillige Verlagerung in Richtung AVM. Es ist daher unsinnig und wirkt geradezu willkürlich, die Wahlfreiheit der Bevölkerung weiter einzuschränken, wenn bereits durch Angebot und Nachfrage ein Anreiz zu verschiedenen Produkten geschaffen wurde.

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