26.4054 KVG. Transparenz und Korrekturmassnahmen im Rahmen der Überwachung des neuen Tarifsystems
Motion, Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit des Ständerates
Die Motion verlangt, die Anzahl der Konsultationen und den Umfang der abgerechneten Leistungen regelmässig zu veröffentlichen – aufgeschlüsselt nach Grundversorgern, Spezialisten und Gemeinschaftspraxen. Auffällige Entwicklungen nach der Einführung von TARDOC und den ambulanten Pauschalen sollen untersucht und rasch korrigiert werden.
Einmal mehr gilt: gut gemeint, schlecht gemacht. Es ist richtig, die Entwicklung der Kosten und Leistungsmengen zu beobachten. Doch das eigentliche Problem liegt bei den ambulanten Pauschalen teilweise im Tarif selbst. Medizinisch und wirtschaftlich sehr unterschiedliche Behandlungen werden in dieselbe Pauschale gepackt. Daran ändert auch ein noch so ausführliches Monitoring nichts.
Die Fehlanreize sind bereits sichtbar
Die NZZ nennt ein besonders krasses Beispiel: Für einen Eingriff von rund zehn Minuten kann eine Pauschale von 2260 Franken anfallen. Gleichzeitig können aufwendigere Fälle mit derselben Pauschale nicht kostendeckend behandelt werden. Der einfache Fall wird damit lukrativ, der schwierige Fall zum wirtschaftlichen Risiko.
Auch die ersten Zahlen zur Kostenentwicklung fallen deutlich aus. Gemäss NZZ nahmen die abgerechneten Kosten im ersten Quartal 2026 um 5,5 Prozent und im zweiten Quartal um 7,1 Prozent zu. Einzelne Spezialgebiete verzeichneten zweistellige Zuwächse. Die mit dem neuen Tarif versprochene Aufwertung der Hausarztmedizin blieb dagegen offenbar aus.
Diese Zahlen sind noch kein Beweis für missbräuchliche Abrechnungen. Sie zeigen aber, dass die Anreize des neuen Tarifs genauer geprüft werden müssen. Wenn kurze und einfache Eingriffe besonders gut vergütet werden, während komplexe Fälle nicht kostendeckend sind, liegt der Fehler nicht zwingend beim abrechnenden Arzt. Er kann bereits in der Pauschale stecken.
Zum NZZ-Artikel: «2260 Franken für einen Eingriff von 10 Minuten»
Der Bund wusste um die Mängel
Auch das Eidgenössische Departement des Innern war sich bewusst, dass die Grundlage der Pauschalen lückenhaft war. Das zeigen interne Unterlagen, die das EDI nur teilweise veröffentlichen wollte. Die betreffenden Stellen waren zwar geschwärzt, wegen eines technischen Fehlers aber trotzdem lesbar.
Daraus ging hervor, dass die Datengrundlage unvollständig war. Das EDI konnte deshalb nicht abschliessend beurteilen, ob die festgelegten Pauschalen für die Praxen wirtschaftlich tatsächlich sachgerecht sind. Trotzdem wurden die Tarife auf den 1. Januar 2026 in Kraft gesetzt.
Der Bund verlangt somit die verbindliche Anwendung von Pauschalen, deren wirtschaftliche Eignung er selbst nicht verlässlich beurteilen konnte. Das lässt sich nicht nachträglich mit zusätzlichen Statistiken und Kontrollen reparieren.
Zum NZZ-Artikel über die versehentlich lesbaren EDI-Unterlagen
Entscheidend ist die Wirkung auf die Behandlung
Eine Pauschale muss vergleichbare Fälle zusammenfassen. Werden einfache und komplexe Behandlungen gleich vergütet, drohen Fehlanreize. Einfache Fälle werden wirtschaftlich attraktiver, während die Behandlung schwieriger Fälle zum Verlustgeschäft werden kann.
Für Patientinnen und Patienten kann dies längere Wartezeiten oder Schwierigkeiten beim Zugang zu spezialisierten Behandlungen bedeuten. Im schlechtesten Fall beeinflusst die Höhe der Pauschale, welche Behandlung angeboten wird. Ein Tarif muss sich aber am medizinischen Aufwand orientieren und darf nicht die Auswahl der Patientinnen und Patienten fördern.
Bei der Auswertung der Kostenentwicklung reicht es deshalb nicht, Konsultationen und Leistungsvolumen zu zählen. Mehr Leistungen können verschiedene Ursachen haben: eine alternde Bevölkerung, eine höhere Krankheitslast, Nachholeffekte oder die politisch gewollte Verlagerung von Behandlungen aus dem stationären in den ambulanten Bereich.
Das Monitoring muss Preis- und Mengeneffekte auseinanderhalten und nach Fachgebieten, Regionen sowie Praxis- und Spitalambulanzen unterscheiden. Auffällige Pauschalen müssen mit dem tatsächlichen Aufwand verglichen werden. Sonst folgen auf schlecht konstruierte Tarife lediglich pauschale Korrekturen, die erneut die Falschen treffen.
Vorhandene Daten nutzen statt neue Bürokratie schaffen
Die Motion darf nicht zu weiteren Erhebungs- und Dokumentationspflichten in den Praxen führen. Die notwendigen Abrechnungsdaten liegen den Versicherern und Behörden bereits vor. Sie müssen endlich sachgerecht zusammengeführt und ausgewertet werden.
Jede zusätzliche administrative Aufgabe kostet Zeit und Geld.
Wer zahlt die unnötige Administration? Wir, die Prämien- und Steuerzahler.
Die SBV fordert, die inhomogenen ambulanten Pauschalen zuerst fachgerecht zu überarbeiten. Einfache und komplexe Fälle müssen korrekt unterschieden werden. Wo die Datengrundlage nicht ausreicht, darf sie nicht durch Annahmen ersetzt werden.
Erst auf dieser Grundlage ist ein Monitoring sinnvoll. Es soll konkrete Fehlentwicklungen erkennen und gezielte Korrekturen ermöglichen. Die Reihenfolge ist klar: zuerst einen sachgerechten Tarif schaffen – und dann kontrollieren, ob er in der Praxis funktioniert.