Florian Wanner Kein Kommentar
Autor/in Florian Wanner
Florian Wanner | Kein Kommentar
Die Schweizerische Belegärzte-Vereinigung (SBV) nimmt die Ausführungen des Bunderates vom 19. Juni 2024 und die teilweise Genehmigung der Tarifwerke zur Kenntnis. Die Tarife müssen laut Art. 43 Abs. 4 sachgerecht und betriebswirtschaftlich bemessen sein. Die Verordnung zum KVG sieht in Art. 59c Abs. 1 lit. c vor, dass ein Wechsel des Tarifmodells keine Mehrkosten zur Folge haben darf. Diese dort statuierte Kostenneutralität entbehrt einer gesetzlichen Grundlage und steht im Widerspruch zu den Vorgaben des Gesetzes bezüglich der Sachgerechtigkeit und der Wirtschaftlichkeit. Es wird eine Herausforderung sein, die Kostenneutralität mit zwei neuen Tarifmodellen sicherzustellen. Da bei den Pauschalen einzelne Kapitel nicht
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