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 › Gesundheitspolitik › Ambulante Pauschalen: jetzige Gesetzesgrundlage ausreichend

Ambulante Pauschalen: jetzige Gesetzesgrundlage ausreichend

Florian Wanner 14/10/2020     Kein Kommentar    

Wie schon berichtet, hat sich der Ständerat in der vergangenen Herbstsession in der Debatte um die ambulanten Pauschalen für die Tarifpartnerschaft, sprich für verhandelbare statt schweizweit auferlegte einheitliche Pauschalen ausgesprochen.

Hingegen ist die nationalrätliche Kommission für Soziale Sicherheit und Gesundheit SGK-NR der kleinen Kammer nicht gefolgt: «Im Gegensatz zum Ständerat hält die Kommission jedoch daran fest, gesetzliche Leitplanken zu setzen für Erarbeitung und Anwendung von Pauschalen für ambulante Behandlungen.» Die SGK-NR hält somit an einer Normierung der Pauschalen fest und will damit auch die Möglichkeit eines Tarifeingriffs durch den Bundesrat in Kauf nehmen. Die kategorische Gegenhaltung der Curafutura ist das Beharren auf dem neuen Einzelleistungstarif TARDOC, den der Verband zusammen mit der FMH beim Bundesrat zur Genehmigung eingereicht hatte.

Die SBV will weder Pauschalen noch den TARDOC verhindern. Sie weist aber entschieden darauf hin, dass die jetzige gesetzliche Grundlage völlig ausreicht und keiner Kontrolle durch den Bundesrat bedarf. Ein Eingreifen in die Pauschalen verspricht nicht zwingend eine Kostendämpfung. Nach der SBV müssen Pauschalen weiterhin auf Freiwilligkeit beruhen und durch die Tarifpartner verhandelbar bleiben.

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Autor/in Florian Wanner

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