Der Krankenkassenverband Santésuisse und die FMCH haben sich auf Pauschalen für ambulante Leistungen geeinigt: 67 verschiedene Operationen und invasive Behandlungen, die nicht stationär im Spital durchgeführt werden müssen, können somit einfacher und kostensparend abgerechnet werden.
Dieses Arrangement kommt der Forderung des Bundesrats und des BAG nach einer Kostenreduzierung im Gesundheitswesen entgegen, vereinfacht das Tarifsystem und erleichtert den Krankenkassen die Abrechnungsarbeit.
Pauschalen für standardisierte ambulante Eingriffe sind jedoch noch kein Allheilmittel zur Kosteneindämmung in der Medizin. Es wird nach wie vor Leistungen geben, die einzeln abgerechnet werden müssen. Die Genehmigung von TARDOC ist deshalb weiterhin unerlässlich. Zudem führen Pauschalen nicht zu schweizweit einheitlichen Tarifen, denn je nachdem, in welchem Kanton ein Eingriff durchgeführt wird, gelten unterschiedliche Miet- und Lohnkosten, so dass verschiedene Preisansätze zum Tragen kommen.
Ärzte, die mit Pauschalen abrechnen, verpflichten sich zur Teilnahme an qualitätssichernden Massnahmen, bzw. an einem Qualitätssicherungsprogramm, das unter anderem die Indikationen sowie die Komplikationsrate bei Eingriffen erfasst.