Am 14. September 2020 haben wir über unser Bestreben berichtet, den ständerätlichen SGK-Mitgliedern den Standpunkt der SBV in Bezug auf das Kostendämpfungspaket 1 darzulegen:
Die Belegärzte lehnen die Entwicklung von Pauschaltarifen für ambulante Behandlungen durchaus nicht ab, sie stehen aber dem Ansinnen des Bundesrates, in die ambulanten Pauschalen einzugreifen, sehr kritisch gegenüber.
Ein solche Kompetenz ist nicht gerechtfertigt, da die Tarifpartnerschaft ja funktioniert, was einerseits durch die Erstellung des neuen Einzelleistungstarifs TARDOC untermauert wird; andererseits haben die FMHC und Santésuisse dem BAG bereits ein Paket an ambulanten Pauschalen eingereicht.
Es ist klar, dass ein Eingriff des Bundesrates zu einem Ungleichgewicht bei Verhandlungen zwischen den Tarifpartnern führen würde. Wie der FMH-Zusammenfassung zur Herbstsession zu entnehmen ist, konnte die SBV mit ihrer Position ein Umdenken bewirken: Offenbar haben eine Reihe von Ständeräten die wettbewerbliche Tarifpartnerschaft erfolgreich vertreten. Wir freuen uns über dieses Ergebnis und bleiben am Ball, was die Differenzbereinigung im Nationalrat betrifft. So haben auch die Nationalrätinnen und Nationalräte der SGK bereits ein Schreiben der SBV erhalten.