Die SGK-S hat anlässlich ihrer Sitzung vom 2. und 3. September 2020 über das Massnahmenpaket 1 zur Kostendämpfung in der obligatorischen Krankenpflegeversicherung beraten.
Seit Einführung des Krankenversicherungsgesetzes wurden unzählige Versuche unternommen, die Kosten zu reduzieren. Die meisten Massnahmen folgten dem gleichen Muster, das auf die Ausdehnung bürokratischer Massnahmen und auf Zentralisierung angelegt ist. Die Kosten im Gesundheitswesen und damit die Krankenkassenprämien sind dennoch gestiegen. Das vorliegende Massnahmepaket zur Kostendämpfung folgt diesem Muster.
Ein Beispiel, das uns Leistungserbringer direkt betrifft, ist das nationale Tarifbüro.
Der Vorschlag des Bundesrates, ein nationales Tarifbüro zu errichten, ist nicht zuletzt eine Reaktion auf die gescheiterten Verhandlungen, den veralteten TARMED zu revidieren. Das Tarifbüro soll hier Abhilfe schaffen. Viele Akteure des Gesundheitswesens sind nicht per se gegen eine solche Lösung, wehren sich jedoch gegen einen weiteren Eingriff in die Tarifautonomie. Genau das droht je nach Ausgestaltung des Tarifbüros, dessen Konzeption in den Händen des Bundesamtes für Gesundheit liegt.
Die Schweizerische Belegärzte-Vereinigung wies die SGK-S auf die Vorgeschichte und die Gründe hin, weshalb die Tarifverhandlungen in der Vergangenheit gescheitert sind. Bemerkenswerterweise sind aber in den vergangenen Jahren trotz der schwierigen Ausgangslage mehrere Projekte spruchreif: Einerseits wurde von FMH, Curafutura und der MTK ein neuer Einzelleistungstarif TARDOC erstellt, der nun vom BAG geprüft wird. Andererseits reichten die FMCH, der Dachverband der invasiv tätigen Ärzte, und Santésuisse ein Paket an Pauschalen ein, die nun ebenfalls vom BAG geprüft werden. Die Tarifpartner haben sich folglich zusammengerauft und konstruktive Lösungen erarbeitet. Die Mitteilung der SGK-S, dass die Verbände der Leistungserbringer und Versicherer miteinbezogen werden sollen, trägt diesem Umstand Rechnung und wird von der SBV begrüsst. Trotzdem droht mit einem nationalem Tarifbüro eine Vergrösserung der Bürokratie und keine Kostenersparnis.
Das Argumentarium in voller Länge finden Sie unter http://sbv-asmi.ch/massnahmen-zur-kostendaempfung-im-gesundheitswesen-paket-1/.
Die Schweizerische Belegärzte-Vereinigung umfasst die Mehrheit der in der Schweiz tätigen Belegärzte. Belegärzte führen ihre eigene Praxis und behandeln diejenigen Patienten, die stationär versorgt werden müssen, in einem Spital oder einer Klinik. Etliche Spitäler könnten ohne Belegärzte schlicht nicht funktionieren oder müssten – zum Nachteil der Patienten – Abteilungen schliessen. Das Belegarztsystem darf deshalb als systemrelevant betrachtet werden.