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Startseite › Gesundheitspolitik › Apotheken und Grundversorgung

Apotheken und Grundversorgung

Florian Wanner 17/01/2017     Kein Kommentar    

Apotheken und Grundversorgung – zu Risiken und Nebenwirkungen fragen Sie Ihren Arzt und nicht Ihren Apotheker

In den vergangenen Wochen wurde viel über die neue Rolle der Apotheken im Bereich der Grundversorgung diskutiert. Der Tenor war, dass Bagatellen vom Hausarzt oder vom Apotheker behandelt werden sollen. Mit anderen Worten: Die Kompetenzen der Apotheker sollen massiv ausgebaut werden. Dies ist einerseits problematisch und steht andererseits im Widerspruch zur Argumentation, die seinerzeit von den Apothekern selbst in die Diskussion um die Selbstdispensation der Ärzte eingebracht worden ist.

Vorab kann festgehalten werden, dass in der Schweiz tatsächlich die Tendenz zu einer Unterversorgung im Bereich der Allgemeinmedizin besteht. In gewissen Regionen – vor allem in ländlicheren Gegenden – tun sich Hausärzte schwer, eine Nachfolge zu finden. Dass Lösungen gefunden werden müssen, um auch in Zukunft der Bevölkerung einen raschen Zugang zu medizinischen Leistungen zu gewährleisten, darf jedoch nicht darüber hinwegtäuschen, dass scheinbar einfache Lösungen oft Tücken und weitere Probleme mit sich bringen.

Ebenso ist unbestritten, dass das Schweizer Gesundheitssystem seinen Preis hat. Die gute Versorgung darf etwas kosten, bei strukturellen Problemen sollte auch nicht am falschen Ende gespart werden.

Dennoch muss es erlaubt sein, die Ausweitung der Kompetenzen von Apothekern auch unter dem Kostenaspekt zu hinterfragen. Eine Studie des BAG hat ergeben, dass Kantone, in denen die Selbstdispensation der Ärzte zugelassen ist, geringere Kosten aufweisen als andere. Dass das BAG diese Studie nicht veröffentlichen wollte und es schliesslich nur unter dem Druck des Öffentlichkeitsgesetzes tat, ist aus Ärztesicht schwer nachvollziehbar.

Wesentlich wichtiger erscheinen aber die ganzen Argumente der Apotheker, die sie seinerzeit selbst hervorgebracht haben, um eine Selbstdispensation zu unterbinden: So stellten sie sich auf den Standpunkt «wer diagnostiziert, verschreibt nicht». Mit dieser Unterteilung der Kompetenzen sollte zum einen verhindert werden, dass sich der Arzt von monetären Anreizen verleiten lassen sollte, etwas zu diagnostizieren, nur um ein Medikament abzugeben. Weiter sollte so das Vieraugenprinzip gewahrt werden, damit der Apotheker im Fall einer fehlerhaften Verschreibung intervenieren und die Therapie gegebenenfalls anpassen kann. Schliesslich wurden die Apotheker nie müde zu betonen, dass eine gute medizinische Ausbildung in Sachen Diagnose noch nicht gewährleistet, dass genügend Kenntnisse in der Pharmakologie vorhanden sind. Es handle sich hier um zwei verschiedene Paar Schuhe, hiess es immer wieder.

Führt man sich die ganzen Argumente vor Augen, so merkt man, dass die gleichen Vorbehalte auch gelten müssen, wenn die Diagnose in der Apotheke erfolgt. Kann der Patient sicher sein, dass der Apotheker die richtige Diagnose stellt oder muss er argwöhnen, er will lediglich ein bestimmtes Medikament verkaufen? Dass das Vieraugenprinzip wegfällt, ist offensichtlich. Und schliesslich drängt sich auch die Frage auf, ob das Studium der Pharmazie den Anforderungen, eine korrekte Diagnose zu stellen, genügend Rechnung trägt.

Leider bleiben die Fragen ohne befriedigende Antwort. Werden diese Vorbehalte aber einfach zugunsten einer scheinbar besseren Versorgung ausgeblendet, so wird das Problem damit nicht nachhaltig gelöst.

Der Hausarzt wird damit nur ungenügend substituiert. Die Ursachen des Mangels an Grundversorgern ist vielschichtiger: Die fehlenden Bereitschaft, rund um die Uhr für die Patienten erreichbar zu sein, der Wunsch nach einer guten Work-Life-Balance, das geringere Einkommen, ein weniger attraktives Arbeitsumfeld auf dem Land sind nur einige Beispiele, weshalb Hausarztpraxen leer bleiben.

Lösungsansätze gibt es genug: Gewisse Arztpraxen in strukturschwachen Gegenden werden direkt oder indirekt subventioniert. So ist längstens nicht mehr jeder Hausarzt verpflichtet, das wirtschaftliche Risiko einer Arztpraxis selbst zu tragen. Hier wäre noch wesentlich mehr möglich, indem Praxisstrukturen geschaffen werden, die das wirtschaftliche Risiko abfedern. Weiter wäre es auch möglich, mittels einer anderen Interpretation des Tarifschutzes ein Angebot für Zusatzversicherte zu bieten: Vor der Einführung des KVG waren beispielsweise Kinderärzte deutlich bessergestellt als heute, da sie viele Leistungen zu einem besseren Tarif abrechnen konnten. Heute figurieren die Kinderärzte am unteren Ende der Einkommensstatistik. Schliesslich ist es dringend notwendig, dass die Ärzte auch von administrativen Arbeiten entlastet werden. Wenn man bedenkt, dass heute teilweise über 50 % der Zeit für Administrativa aufgewendet werden, liegt hier ein grosse Potenzial brach. Leider steigt die Regulierungsdichte immer mehr und damit auch der damit verbundene Aufwand.

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