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Startseite › Gesundheitspolitik › Arztanteil der Pauschalen für den ambulanten Bereich («ambulante Pauschalen»)

Arztanteil der Pauschalen für den ambulanten Bereich («ambulante Pauschalen»)

Florian Wanner 01/10/2025     Kein Kommentar    

Der Spitalverband H+ hat eine Liste veröffentlicht, wie der Arztanteil an ambulanten Pauschalen künftig berechnet werden soll. Sie beruht auf dem intransparenten und wenig granularen Datenspiegel der OAAT. Die Empfehlung wurde erstellt, ohne dass Ärzteorganisationen miteinbezogen worden sind. Die Schweizerische Belegärzte-Vereinigung warnt vor grossen Fehlanreizen.

Ähnlich wie 2011, als die DRG vor der Tür standen, stellt sich heute die Frage, wie bei den Pauschalen für den ambulanten Bereich die Arztanteile ermittelt werden sollen.

Die Schweizerische Belegärzte-Vereinigung hat zu dieser Frage bereits im vergangenen Jahr angefangen, erste Überlegungen zu einem Konzept vorzunehmen, im Mai 2025 wurde das Modell «ELT-Warenkorb» am FMH-Tarifdelegiertentag vorgestellt. Einzelne Spitäler sind ebenfalls an die SBV gelangt, da sie sich ein Tarifreferenzwerk erhofften, wie es die SBV für den stationären Bereich erstellt hat. Im September 2025 begann die SBV, in Webinaren die verschiedenen Modelle zu präsentieren und nahm eine Bewertung der Stärken und Schwächen des jeweiligen Modells vor.

Der Spitalverband H+ hat in der Frage des Arztanteils darauf verzichtet, das Gespräch mit der SBV oder einem anderen Ärzteverband zu suchen. Stattdessen hat H+ nun eine eigene Tabelle der Arztanteile veröffentlicht. Diese wurde von eonum (https://eonum.ch/de/ihr-partner-im-gesundheitswesen/) erarbeitet und basiert – mit ganz wenigen Ausnahmen – auf dem Datenspiegel der OAAT. H+ setzt damit ungerührt fort, was bereits bei der Erarbeitung der Pauschalen bemängelt wurde: Die Datenbasis ist zu wenig detailliert, um eine realistische Berechnung der Arztanteile zu erstellen, und die betroffene Ärzteschaft wird nicht miteinbezogen.

Die SBV nimmt zu dieser Liste wie folgt Stellung:

Die Einfachheit und der Automatismus der Vergütung nach Datenspiegel können in bestimmten Fällen vorteilhaft sein, insgesamt überwiegen nach Einschätzung der SBV die Nachteile:

  • Die Pauschalen weisen keine genügende Homogenität auf. Das heisst, bei einem Eingriff mit hohen Kosten auf der Nichtärzteseite (im Tardoc wären das IPL) und geringen AL können gleich hohe Fallkosten resultieren wie umgekehrt. In einem Fall ist der Arzt über-, im anderen unterbezahlt. Das löst missgeleitete Anreize aus, die auch zulasten der Spitäler gehen können. H+ verwendet den gleichen untauglichen Datenspiegel, der bereits zur umstrittenen Berechnung der Pauschalen geführt hat, jetzt auch noch zur Berechnung des Arztanteils. Das ist zwar konsequent, aber weiterhin nicht sachgerecht und wird die bereits bestehenden Fehlanreize noch verstärken.
  • Der auf REKOLE basierende Datenspiegel ist zu wenig granular, um die AL genügend auszurechnen. Das gleiche Problem besteht bei den DRG, weshalb die SBV das SBV-Tarifreferenzwerk erstellt hat.
  • Beim Modell Datenspiegel wird keine Kostenteilung berücksichtigt. Das heisst, wenn mehr Personen als der fallführende Arzt beteiligt sind, dann stellt sich die Frage der Verteilung. Gerade bei Prozeduren, bei denen noch verschiedene andere Ärzte beigezogen werden, wird also die Verteilung an den Fallführer delegiert.

Die SBV ist sich bewusst, dass beim Modell Datenspiegel einzelne Eingriffe relativ gut vergütet werden. Darum kann die SBV auch keine generelle Empfehlung abgeben, jegliche Vereinbarung mit Spitälern abzulehnen und sich nach Alternativen umzusehen. Jedoch empfiehlt die SBV, anhand der bisherigen Honorare für die Eingriffe, die in Zukunft über eine Pauschale abgerechnet werden, eine Vergleichsrechnung zu machen. So ist es allen möglich, eine persönliche Grundlage, unter welchen ein solcher Vertrag akzeptabel ist oder nicht, zu erarbeiten.

Weiter empfiehlt die SBV, jegliche Kostenbeteiligung des fallführenden Arztes für Drittleistungen (Konsilien etc.) wegzubedingen. Dieses Kostenrisiko ist durch das Spital zu tragen.

Die SBV wird bei H+ intervenieren und vor allem auf die teilweise grotesken Fehlanreize hinweisen, ein Einlenken von H+ ist nach dem bisherigen Vorgehen aber sehr unwahrscheinlich. Im Gegensatz zum stationären Bereich ist der Belegarzt bei ambulanten Leistungen freier und hat tendenziell eine grössere Auswahl an ambulanten Einrichtungen mit der nötigen Infrastruktur. Die SBV legt ihren Mitgliedern daher nahe, solche Angebote zu prüfen.

Einzelne Spitäler haben mitgeteilt, dieses Modell provisorisch einzuführen, um es dann zu evaluieren. Der SBV-Vorstand wird sich der Thematik ebenfalls annehmen und weitere Abklärungen treffen. Hierzu gehört auch, dass er ein Stimmungsbild der SBV-Mitglieder einholen wird.

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