Wir möchten Sie auf die nachfolgende Medienmitteilung des EDI aufmerksam machen:
https://www.edi.admin.ch/edi/de/home/dokumentation/medienmitteilungen.html.msg-id-69835.html
Die Medienmitteilung darf nicht unkommentiert bleiben:
Ob solche Listen sinnvoll sind oder nicht, kann offen bleiben. Es wäre in unseren Augen besser, die Fehlanreize zu beseitigen statt neue Regulierungen zu erstellen, aber offenbar passt ein solcher Eingriff deutlich besser in die politische Agenda.
Wenn solche Listen ein Thema werden, so wäre es grundsätzlich zu begrüssen, dass nicht jeder Kanton seine eigene Liste macht. Dass die Liste des Bundes nicht umfassend und abschliessend ist, ist in mehrfacher Hinsicht zu bedauern: So besteht nach wie vor ein regulatorischer Flickenteppich, der zudem noch auf einer fragwürdigen gesetzlichen Grundlage fusst.
Ebenso ist es mehr als stossend, dass die Rechtsunsicherheit mit solchen Listen nicht verschwindet und der administrative Aufwand grösser wird. Die Krankenkassen werden nach wie vor Kostengutsprachen abgeben und haben somit das letzte Wort, selbst wenn eine Ausnahme vorhanden wäre.
Weiter ist zu klären, ob und wann eine Zusatzversicherung auf Wunsch des versicherten Patienten doch für einen stationären Eingriff aufkommen kann. Das gleiche gilt natürlich für Selbstzahler.
Schliesslich ist der Leistungsstandard der OKP klarer zu definieren und abzugrenzen, so dass Zusatzversicherungsprodukte auf den ambulanten Bereich ausgeweitet werden können.