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 › Gesundheitspolitik › Das Westschweizer EPD

Das Westschweizer EPD

Florian Wanner 08/12/2022     Kein Kommentar    

Im NZZ-Gastkommentar vom 07.12.2022 beschreibt Patrice Hof das elektronische Patientendossier von CARA. Er ist der Generalsekretär von CARA, einer Initiative der Kantone Genf, Wallis, Waadt, Freiburg und Jura, welche eine gesicherte eHealth-Plattform für die Westschweizer Leistungserbringer und Bevölkerung der genannten Kantone anbietet. Die Kantone beteiligen sich an der Finanzierung und Lancierung der Plattform und stellen sie der Bevölkerung gratis zur Verfügung. Mit diesem partizipativen Ansatz manifestieren die Westschweizer Gesundheitsbehörden ihre Absicht, die gesetzliche Einführung des EPD seit 2021 konkret umzusetzen und das Potenzial eines einfacheren Austauschs von Gesundheitsdaten zu nutzen. Allerdings erwähnt P. Hof, dass die Vereinfachung des Online-Tools und die Erhöhung der Sicherheit noch gesetzliche Anpassungen (Bundesgesetz über das EPD) erfordern.

Die SBV nimmt mit grossem Interesse davon Kenntnis, dass in Hinsicht EPD weitere Bestrebungen im Gange sind, und sie ist gespannt, welche gesetzlichen Voraussetzungen für die Weiterentwicklung der CARA-Plattform notwendig sind. Erfreulicherweise verfolgt auch CARA das pragmatische Konzept, dass die Patient:innen entscheiden, welche Gesund­heitsfachpersonen auf ihre Daten zugreifen können.
Die SBV weist darauf hin, dass ein soweit technisch einwandfreies und juristisch taugliches EPD vorerst bloss ein Hilfsmittel in Bezug auf die Infrastruktur darstellt. Das EPD wird erst dann ein funktionierendes Instrument, wenn EPD-Anwender:innen Daten strukturiert einfügen und erhalten können. Denn erst gegliederte, eindeutig definierte Informationen können auch sinnvoll gesucht und gefiltert werden. In anderen Staaten ist beispielsweise die Lehre, wie die Krankengeschichte gegliedert und geordnet wird, bereits Bestandteil des Medizinstudiums. Eine verbesserte Informationsverfügbarkeit durch das EPD ist nicht nur von der technischen Infrastruktur abhängig, sondern auch von einem normierten Konzept der Krankenakte. Die Erfassung der Patientendokumentation sollte bereits auf universitärer Ebene vermittelt werden, um sich bei den Leistungserbringer:innen langfristig zu etablieren. Da dies erst die künftige Generation von Ärztinnen und Ärzten betrifft, sind die Dachverbände wie FMCH und die Fachgesellschaften ebenfalls miteinzubeziehen, damit sie im Rahmen der Fortbildung solche Lehrveranstaltungen anbieten.

pm

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