Kommentar zum NZZ-Artikel vom 09.01.2020
Nach Jahren mit wachsenden Fallzahlen verzeichnen die Krankenhäuser seit 2017 weniger Patienten. Diese Trendwende wird im Kanton Zürich mit der staatlichen Vorgabe von ambulant vorzunehmenden Eingriffen, also der Verlagerung «ambulant vor stationär» ergründet. Der Kanton verzeichnet Einsparungen und rechnet mit einem noch nicht ausgeschöpften Potential. Der an dieser Stelle beigezogene Vergleich mit anderen Staaten wie den Niederlanden, Kanada oder den USA hinkt jedoch, denn in diesen Staaten sind den Kliniken Hotels zugewiesen, in denen die ambulant behandelten Patienten übernachten können. Eine solche Struktur steht den Schweizer Spitälern (noch) nicht zur Verfügung.
Ferner ist die Kostendeckung bei ambulanten Behandlungen im Spital nicht gewährleistet und aus Sicht der Ärzte – sie werden nur nach dem Tarmed-Tarif honoriert – und auch der zusatzversicherten Patienten nicht befriedigend: Letztere haben zwar eine höhere Prämie bezahlt, für die ambulante Behandlung erhalten sie jedoch keine Vorzugsleistung.
Es braucht deshalb auch im ambulanten Versicherungsbereich ein Modell, das diesem Umstand Rechnung trägt. Einzelne Krankenkassen bieten den zusatzversicherten Patienten als Mehrleistung einen höheren Komfort und Privatsphäre an, in Form der freien Arzt- und Terminwahl (schneller Zugang zu Fachärzten und Spitälern), der Privatsphäre im Spital (separate Warte- und Erholungszonen) und der Übernachtung (in Partnerklinik oder in einem von der Klinik zugewiesenen Hotel). Denkbar wäre diesbezüglich auch eine Prämiensenkung. Die SBV wird sich im Rahmen ihres dritten Tarifseminars mit dem Thema «ambulante Zusatzversicherungen» vertieft auseinandersetzen.