Sie SBV hat in dem Vernehmlassungsverfahren zu Tariffestsetzung die wirtschaftliche Notwendigkeit und die Besserstellung der Grundversorger auf Kosten einzelner Spezialisten infrage gestellt. Die SBV stellt sich auf den Standpunkt, dass die Tarifstruktur in den 14 betroffenen Kapiteln noch sachgerecht ist und keiner Änderung bedarf.
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