Eine soeben veröffentlichte Studie von FMH und KPMG zeigt, dass die Digitalisierung im Gesundheitswesen kontrovers diskutiert wird. Neben vielen, die der Digitalisierung grundsätzlich etwas Positives abgewinnen können, bestehen aber auch Vorbehalte. – Eine Replik der Schweizerischen Belegärzte-Vereinigung auf den Artikel der Berner Zeitung „Ärzte haben wenig Lust auf Digitalisierung“
Ein Vorbehalt wurde von Frau Gilli, Ärztin und Mitglied des FMH-Zentralvorstandes erwähnt: «Derzeit führen digitale Anwendungen nicht selten zu einer höheren Administrativlast, weil gleiche Patientendaten immer wieder neu eingegeben werden müssen.»
Mit diesem Problem sehen sich viele Leistungserbringer konfrontiert. Führt man sich vor Augen, dass beispielsweise das Elektronische Patientendossier (EPD) unter anderem eingeführt worden war, um den administrativen Aufwand zu verringern, so stellt man fest, dass dieses Ziel nicht vollständig erreicht werden kann. Die Schweizerische Belegärzte-Vereinigung hat bereits in den Vernehmlassungen um das EPD darauf hingewiesen, dass die drei Bereiche Patientensicherheit, Persönlichkeitsschutz und Effizienz sich gegenseitig ausschliessen. Maximal zweien Elementen kann man gerecht werden.
Will man einen maximalen Persönlichkeitsschutz, so hat der Patient die Wahl, ob eine und gegebenenfalls welche Information ins EPD eingetragen wird. Er kann so verhindern, dass stigmatisierende Krankheiten oder auch Behandlungen, die den Rückschluss auf eine stigmatisierende Krankheit zulassen, eingetragen werden. Das Schweizer Modell folgt diesem Anliegen sehr stark.
Für die Patientensicherheit bedeutet dies aber, dass sich der Arzt nicht auf den Eintrag verlassen darf. Aufgrund seiner Verantwortung und den haftungsrechtlichen Bestimmungen muss er folglich Abklärungen vornehmen, die bereits gemacht worden sind. Diese Doppelspurigkeit wäre dann nicht nötig, wenn entweder davon ausgegangen werden darf, das Dossier ist vollständig, oder wenn alle Einträge verpflichtend vorgenommen werden müssen. Im ersten Fall überträgt man dem Patienten eine Eigenverantwortung, proaktiv alle Informationen zu liefern, was heikel ist, weil der Patient gegebenenfalls gar nicht weiss, welche Informationen nötig sind. Im zweiten Fall wird der Persönlichkeitsschutz zugunsten der Patientensicherheit preisgegeben.
Behält man aber das System so bei, ist der Arzt aus haftungsrechtlicher Sicht verpflichtet, gewisse Abklärungen erneut vorzunehmen. Damit bleibt die Effizienz auf der Strecke.
Führt man sich nun noch vor Augen, dass die ganzen Voraussetzungen (entsprechende Hard- und Software inklusive Updates und Serviceverträge) Geld kosten – nota bene ohne dass dies im TARMED entsprechend abgebildet wäre – so ist das Aufwand-Nutzen-Verhältnis zum heutigen Zeitpunkt schlecht. Das EPD soll die Administration und die Abläufe einfacher machen und nicht verteuern. Die fehlende Effizienz wird von allen Prämien- und Steuerzahlern getragen. Deshalb muss der Persönlichkeitsschutz des Einzelnen in einem massvollen Rahmen eingeschränkt werden. Da Ärzte, Apotheker und deren Personal dem Berufsgeheimnis unterstehen, ist dieser Eingriff vertretbar. Nur so lässt sich das Elektronische Patientendossier richtig und effizient nutzen.