Laut Medinside-Artikel vom 5. Mai 2021 steht den Aargauern nun ein eigenes elektronisches Patientendossier (EPD) zur Verfügung, es wird Emedo genannt. Doch die Aargauer Ärzte sind darüber nicht begeistert, denn es beschert Ihnen viel Aufwand und wenig Nutzen: Emedo ist inkompatibel mit ihren Computersystemen, jedes Patientendossier muss also doppelt geführt werden. Der Zugriff erfolgt nur auf umständliche Weise und es lassen sich damit keine Rezepte oder Medikationsübersichten erstellen. Nebst bürokratischem Aufwand erwachsen den Ärzten auch noch zusätzliche Kosten für Support, Unterhalt, Updates und Lizenzgebühren. Da Tarife ja kostenbasiert und auf wirtschaftlicher Grundlage sein sollten, müsste die Vergütung des EPD-Aufwands somit berücksichtigt werden. Das bedeutet, die Kosten würden auf die Patienten, bzw. die Prämien- und Steuerzahler abgewälzt.
Die SBV hat sich in diesem Rahmen auch bereits mit dem EPD auseinandergesetzt und festgestellt, dass das Projekt in der Schweiz so lange harzen wird, wie es für die Ärzte mit mehr als Be- als Entlastung verbunden ist.
Ein weiterer ungelöster Aspekt ist der Persönlichkeitsschutz im EPD: Soll dieser garantiert sein, so muss der Patient bestimmen können, welche Informationen eingetragen werden und er muss verhindern können, dass Unberechtigte zu seinem Nachteil Zugriff nehmen. Wird diese Vorgabe berücksichtigt, kann hingegen die Patientensicherheit nur dann gewährleistet werden, wenn der Arzt alle Abklärungen, die für ihn wichtig sind, selbst noch einmal vornimmt, bzw. vornehmen lässt. Allein schon aus haftungsrechtlichen Überlegungen darf er nicht davon ausgehen, dass die Information vollständig ist. Deshalb leidet so die Effizienz am meisten, die ja eigentlich mit dem EPD hätte gefördert werden sollen. Dieser Missstand kann somit zu einem Kostentreiber werden.
Die SBV begrüsst das baltische Modell als beste Lösung: Um die Patientensicherheit zu gewährleisten, werden die gesamten Informationen im elektronischen Dossier abgespeichert, allerdings ist jeder Zugriff identifizierbar. Das heisst, der Patient sieht jederzeit, wer sein Dossier konsultiert hat. Damit kann verhindert werden, dass unbefugte Personen unerkannt Informationen über die Patienten weitergeben können. Eine pragmatische Lösung, die sowohl der Patientensicherheit als auch dem Persönlichkeitsschutz gerecht wird.