Es ist für die SBV eine erfreuliche Gelegenheit, auf den NZZ-Artikel von Simon Hehli hinzuweisen: Er greift die Erkenntnisse einer im Februar 2021 veröffentlichten Studie des Schweizerischen Gesundheitsobservatoriums (Obsan) auf, die besagt, dass (Halb)privat Versicherte nicht häufiger Spitalleistungen in Anspruch nehmen als Allgemeinversicherte.
Damit werden die operierenden Belegärzte vom Generalverdacht befreit, sie unterzögen ihre zusatzversicherten Patienten unnötigen Eingriffen und die Behauptungen des BAG und seiner Expertengruppe, die einen 38 Massnahmen umfassenden Katalog zur Entlastung der Gesundheitskosten ausgearbeitet hat, erweisen sich als haltlos.
Im Vorwort zur Obsan-Studie will sich zwar BAG-Vizedirektor Thomas Christen von positiven Fakten nicht «beirren» lassen und hält an seiner Meinung fest, dass aufgrund von finanziellen Fehlanreizen nicht notwendige Leistungen erbracht würden.
Für die SBV wird und muss das Obsan-Studienresultat politische Konsequenzen nach sich ziehen. Es braucht keine zusätzliche Regulierung wie es beispielsweise der Zürcher Kantonsrat ins seinem Spitalgesetz festschreiben möchte.
Einer allfälligen Überversorgung ist nicht mit einer Begrenzung der Fallzahlen beizukommen. Vielmehr ist die Indikationsqualität wichtig:
Es ist die korrekte Indikationsstellung, welche in erster Linie die Angemessenheit und Notwendigkeit medizinischer Interventionen beeinflussen muss und nicht statistische Überlegungen.
Dieser für die Qualität tragende Punkt ist bereits in das 10-Punkte-Programms der SBV (erweitertes ärztliches Leistungsangebot bei Spitalaufenthalt von Privat- und Halbprivatpatienten) integriert und soll in der Neuauflage für 2022 – 2024 noch deutlicher hervorgehoben werden. Damit werden medizinisch nicht gerechtfertigte Operationen nicht zugelassen.
Wie es auch der im NZZ-Artikel zitierte Atul Sukthankar, Präsident der Zürcher Belegärzte, bestätigt, werden Ärzte ihren Ruf verlieren und damit brotlos, wenn sie dem Berufsethos zuwiderhandeln und ihre Patienten überversorgen.