• Über uns
    • Kontakt
    • Tätigkeitsgebiete
    • Mitglied werden
    • Qualität
    • Statuten
    • Vorstand
    • Regionale Gruppierungen
  • Gesundheitspolitik
    • Positionspapiere
    • Freie Arztwahl
  • Berufsausübung
    • Kampagne
    • Zusatzversicherungen
    • EKAS-Kurse
    • EKAS-Wiederholungskurs 2025
    • Elektronisches Patientendossier EPD
    • Partner
    • Vorsorge
  • SwissDRG
    • SBV-Tarifreferenzwerk SwissDRG – aktuell
    • Tutorial zum TRW
    • Kliniken mit TRW
    • SBV-Tarifreferenzwerk SwissDRG – Archiv
  • Weiterbildungsstätten
    • Schnuppertage
    • Handchirurgie
    • Chirurgie
    • Gynäkologie und Geburtshilfe
    • Allgemeine innere Medizin
    • Kardiologie
    • Kinder- und Jugendmedizin
    • Mund-, Kiefer- und Gesichtschirurgie
    • Onkologie
    • Ophthalmologie
    • Plastische, Rekonstruktive und ästhetische Chirurgie
    • Rheumatologie
    • Orthopädische Chirurgie
    • Neurochirurgie
  • Veranstaltungen
  • DE
    • FR
SBV - Schweizerische Belegärzte-Vereinigung
Menu
  • Über uns
    • Kontakt
    • Tätigkeitsgebiete
    • Mitglied werden
    • Qualität
    • Statuten
    • Vorstand
    • Regionale Gruppierungen
  • Gesundheitspolitik
    • Positionspapiere
    • Freie Arztwahl
  • Berufsausübung
    • Kampagne
    • Zusatzversicherungen
    • EKAS-Kurse
    • EKAS-Wiederholungskurs 2025
    • Elektronisches Patientendossier EPD
    • Partner
    • Vorsorge
  • SwissDRG
    • SBV-Tarifreferenzwerk SwissDRG – aktuell
    • Tutorial zum TRW
    • Kliniken mit TRW
    • SBV-Tarifreferenzwerk SwissDRG – Archiv
  • Weiterbildungsstätten
    • Schnuppertage
    • Handchirurgie
    • Chirurgie
    • Gynäkologie und Geburtshilfe
    • Allgemeine innere Medizin
    • Kardiologie
    • Kinder- und Jugendmedizin
    • Mund-, Kiefer- und Gesichtschirurgie
    • Onkologie
    • Ophthalmologie
    • Plastische, Rekonstruktive und ästhetische Chirurgie
    • Rheumatologie
    • Orthopädische Chirurgie
    • Neurochirurgie
  • Veranstaltungen
  • DE
    • FR
Startseite › Gesundheitspolitik › Fragwürdiger Nutzen der Rechnungskopie

Fragwürdiger Nutzen der Rechnungskopie

Florian Wanner 23/12/2022     Kein Kommentar    

Im InfoSperber-Artikel «Spitäler foutieren sich ums Gesetz» beklagt Marco Diener die nachlässige Handhabung des KVG Art. 42 Abs. 3, wonach die Leistungserbringer den Versicherten immer eine Rechnungskopie übermitteln müssen (per Post oder in elektronischer Form). Damit seien mehrere hundert Millionen Franken oder, wie im Teaser steht, «Milliarden» einzusparen.

Die Schweizerische Belegärzte-Vereinigung (SBV) kann das behauptete Einsparpotential nicht nachvollziehen. Der Autor geht offenbar von der Annahme aus, dass einerseits die Aufwendungen der Kassen für die Rechnungskontrolle wegfallen und andererseits, dass das von H+ erwähnte Korrekturvolumen «unter einem Prozent» 620 Millionen Franken entspricht. Wenn man alle stationären und ambulanten Leistungen von Arztpraxen und Spitälern zusammenrechnet, so resultiert ein Betrag von rund 30 Milliarden Franken. Geht man von dem hypothetischen Korrekturvolumen von einem Prozent aus,  wäre das Einsparpotenzial in der Folge rund die Hälfte der erwähnten 620 Millionen Franken.

Beide Annahmen müssen kritisch hinterfragt werden: Einerseits ersetzt die Rechnungskopie niemals die Rechnungskontrolle der Versicherer. Der Patient verfügt in der Regel nicht über die Kenntnisse, um die Rechnung auf ihre Korrektheit hin prüfen zu können. Er kann bei einer Rechnung nach Einzelleistung eventuell noch beurteilen, ob die aufgelisteten Leistungen tatsächlich erbracht worden sind oder nicht. Bei stationären Leistungen, welche nach DRG vergütet werden, ist höchstens noch eine rudimentäre Prüfung möglich. Andererseits stellt sich die Frage, wie viele Patient:innen die Rechnungskopie überhaupt prüfen. Die Zahl wird verschwindend klein sein.

Weiter ist anzufügen, dass die Rechnungskopie nicht primär zur Rechnungskontrolle an die Patient:innen geschickt werden, sondern um «das Kostenbewusstsein der versicherten Personen zu stärken» (Bbl. 2019, S. 6103). Es ging dem Bundesrat also nicht darum, die Kontrolle an die Patient:innen zu delegieren, sondern darum, dass sich alle bewusst werden, wie teuer eine erhaltene Leistung ist.

Es ist unbestritten, dass eine gesetzliche Pflicht besteht und diese deshalb einzuhalten ist. Die SBV ist der Ansicht, dass Transparenz im Gesundheitswesen unabdingbar ist. Dennoch bestreitet die SBV, dass mit dieser Massnahme «Milliarden» eingespart werden können.

Mit grösserer Wahrscheinlichkeit ist ein administrativer und materieller Mehraufwand zu erwarten, wenn gesetzmässig Millionen von Rechnungskopien per Post oder per E-Mail zugestellt werden müssen. Diese Kosten wurden bei der Einführung der undurchdachten Bestimmung offenbar nicht miteinbezogen, d.h. eine gutgemeinte Idee im Sinne der Transparenz wurde so formuliert, dass sie Ausgaben generiert, statt vermindert. Darüber hinaus sind per E-Mail übermittelte Daten schlecht geschützt. Eine gute Umsetzung wären die Patientenportale der Spitäler, diese wurden jedoch nicht gesetzlich festgelegt. Bei diesen Lösungen können die Patient:innen ihre Daten selbst einsehen, eine aufwendige Zustellung erübrigt sich.

Da der Zweck der Bestimmung in Art. 42 Abs. 3 KVG die Stärkung des Kostenbewusstseins und nicht die Rechnungskontrolle durch die Patient:innen ist, stellt sich die Frage, weshalb die Rechnung, die der Leistungserbringer an die Krankenkasse schickt, nicht der Leistungsabrechnung der Krankenkasse beigelegt werden kann. Etliche Kassen machen dies so, womit ein administrativer Leerlauf verhindert wird.

Für die SBV ist klar, dass jede zusätzliche Minute, welche die Ärztinnen und Ärzte für administrative Zwecke vor dem Computer aufwenden, zulasten der Behandlung von Patient:innen wegfällt und deshalb zu vermeiden ist.

Gesundheitspolitik
GesundheitskostenRechnungskopie

 Vorheriger Beitrag

Zahnbehandlungen erschwinglich machen (Pa. Iv. 22.487)

―16/12/2022

Nächster Beitrag 

22.4424 Ip. Wyss Eine Krankenkasse im OKP-Bereich für alle

―13/01/2023

Autor/in Florian Wanner

Themenverwandte Beiträge

Florian Wanner ― 12/06/2024 | Kein Kommentar

24.3557 Unnötige Leistungen im Gesundheitswesen vermeiden

Nationalrat Lohr nimmt in seiner Interpellation 24.3557 Bezug auf die Behauptung des Bundesrates, es gebe ein Effizienzpotenzial von 20% im Schweizer Gesundheitswesen. Da dieses Potenzial bisher nicht ausgeschöpft worden sei, stellt er folgende Fragen: Die Schweizerische Belegärzte-Vereinigung (SBV) nimmt die Gelegenheit gerne wahr, die Fragen aus ihrer Optik zu beantworten: Zunächst ist festzuhalten, dass dieses Narrativ des Effizienzpotenzials von 20% zwar in der Politik und Verwaltung verbreitet wird, jedoch bislang wenig konkret bleibt. Einen Beweis, dass das Potenzial tatsächlich so gross ist, hat bisher noch niemand erbracht. Leider unterliess es NR Lohr, vom Bundesrat konkrete Angaben zum Effizienzpotenzial zu verlangen.

Florian Wanner ― 06/04/2023 | Kein Kommentar

23.3394 Mo. Buffat Aktionsplan „Qualität statt Quantität“ in der medizinischen Versorgung

Florian Wanner ― 13/01/2023 | Kein Kommentar

22.4424 Ip. Wyss Eine Krankenkasse im OKP-Bereich für alle

Florian Wanner ― 09/12/2022 | Kein Kommentar

Netzwerke zur koordinierten Versorgung

Florian Wanner ― 05/12/2022 | Kein Kommentar

Dramatisiertes Kostenwachstum

Florian Wanner ― 03/11/2022 | Kein Kommentar

Kostendämpfungspaket ohne Wirkung

Florian Wanner ― 19/08/2022 | Kein Kommentar

Stellungnahme: Privatisierung auf dem Prüfstand

Florian Wanner ― 20/06/2022 | Kein Kommentar

Stellungnahme zu 22.3599 Zugang zu Spezialisten
EKAS-Kurse
EKAS-Wiederholungskurs
Videos:
  • Abrechnungsmodell Zusatzversicherungsbereich
1

Investitionskostenabzug am Arzthonorar

― 20/05/2025

2

Webinar zum Thema Krankenzusatzversicherungen und zum Vorgehen in Vertragsverhandlungen

― 29/04/2025

3

Webinar zum Thema Krankenzusatzversicherungen und zum Vorgehen in Vertragsverhandlungen

― 29/04/2025

4

Stellungnahme SBV zu Medienmitteilung der FINMA vom 16.01.2025 und den Aussagen des SVV

― 20/01/2025

5

Teilgenehmigung des Grundvertrags TARDOC sowie des Tarifstrukturvertrages über den ambulanten ärztlichen Patientenpauschaltarif durch den Bundesrat – Stellungnahme der Schweizerischen Belegärzte-Vereinigung

― 26/06/2024

6

24.3558 Zugang zum Gesundheitswesen verbessern

― 12/06/2024

7

24.3557 Unnötige Leistungen im Gesundheitswesen vermeiden

― 12/06/2024

8

24.3484 Mo. Plus d’équité, de proportionnalité et de transparence dans les coûts de la santé

― 31/05/2024

9

Kanton Zürich verzichtet auf Zulassungsbeschränkung

― 07/03/2024

10

Teuerung berücksichtigen

― 07/03/2024

ältere Beiträge

  • Impressum
  • Mitglied werden
© SBV, Schweizerische Belegärzte-Vereinigung, Moosstrasse 2, 3073 Gümligen, Tel. 031 952 79 05