• Über uns
    • Kontakt
    • Tätigkeitsgebiete
    • Mitglied werden
    • Qualität
    • Statuten
    • Vorstand
    • Regionale Gruppierungen
  • Gesundheitspolitik
    • Positionspapiere
    • Freie Arztwahl
  • Berufsausübung
    • Kampagne
    • Zusatzversicherungen
    • Webinar Krankenzusatzversicherungen
    • EKAS-Kurse
    • EKAS-Wiederholungskurs 2025
    • Elektronisches Patientendossier EPD
    • Partner
    • Vorsorge
  • SwissDRG
    • SBV-Tarifreferenzwerk SwissDRG – aktuell
    • Tutorial zum TRW
    • Kliniken mit TRW
    • SBV-Tarifreferenzwerk SwissDRG – Archiv
  • Weiterbildungsstätten
    • Schnuppertage
    • Handchirurgie
    • Chirurgie
    • Gynäkologie und Geburtshilfe
    • Allgemeine innere Medizin
    • Kardiologie
    • Kinder- und Jugendmedizin
    • Mund-, Kiefer- und Gesichtschirurgie
    • Onkologie
    • Ophthalmologie
    • Plastische, Rekonstruktive und ästhetische Chirurgie
    • Rheumatologie
    • Orthopädische Chirurgie
    • Neurochirurgie
  • Veranstaltungen
  • DE
    • FR
SBV - Schweizerische Belegärzte-Vereinigung
Menu
  • Über uns
    • Kontakt
    • Tätigkeitsgebiete
    • Mitglied werden
    • Qualität
    • Statuten
    • Vorstand
    • Regionale Gruppierungen
  • Gesundheitspolitik
    • Positionspapiere
    • Freie Arztwahl
  • Berufsausübung
    • Kampagne
    • Zusatzversicherungen
    • Webinar Krankenzusatzversicherungen
    • EKAS-Kurse
    • EKAS-Wiederholungskurs 2025
    • Elektronisches Patientendossier EPD
    • Partner
    • Vorsorge
  • SwissDRG
    • SBV-Tarifreferenzwerk SwissDRG – aktuell
    • Tutorial zum TRW
    • Kliniken mit TRW
    • SBV-Tarifreferenzwerk SwissDRG – Archiv
  • Weiterbildungsstätten
    • Schnuppertage
    • Handchirurgie
    • Chirurgie
    • Gynäkologie und Geburtshilfe
    • Allgemeine innere Medizin
    • Kardiologie
    • Kinder- und Jugendmedizin
    • Mund-, Kiefer- und Gesichtschirurgie
    • Onkologie
    • Ophthalmologie
    • Plastische, Rekonstruktive und ästhetische Chirurgie
    • Rheumatologie
    • Orthopädische Chirurgie
    • Neurochirurgie
  • Veranstaltungen
  • DE
    • FR
Startseite › Gesundheitspolitik › Kampagne «Smarter Medicine» bekämpft die Über- und Fehlversorgung

Kampagne «Smarter Medicine» bekämpft die Über- und Fehlversorgung

Florian Wanner 18/11/2019     Kein Kommentar    

Anhand eines repräsentativen Beispiels ergründet ein Bund-Artikel vom 18.11.2019, dass viele ärztliche Eingriffe eigentlich überflüssig seien. Nach Aussage der befragten Patientin wurde diese dazu gedrängt, die Gebärmutter und die Eierstöcke entfernen zu lassen; nachträglich stellte sich heraus, dass den gesundheitlichen Problemen ein gutartiges Myom zugrunde lag. An dieser Stelle suggeriert der Artikel, dass der Eingriff unnötig war. Was aber wäre passiert, wenn der Arzt seiner Patientin geraten hätte, abzuwarten und eine bösartige Erkrankung hätte sich herausgestellt?

Gemäss BAG werden Personen mit einer Zusatzversicherung häufiger operiert als Grundversicherte (eine Differenzierung zwischen Halbprivat-/Privatversicherten wurde unsauber vorgenommen). Es bestehe ein falscher Anreiz, invasive Eingriffe vorzunehmen, die das Gesundheitssystem teuer zu stehen kommen und gesundheitlich bedenklich sein können. Die entgegengesetzte Überlegung wird hier nicht gemacht: Wie gefährlich ist es, im Zweifelsfall nichts zu tun und wie sieht es mit den Kosten aus, wenn dem Versäumnis lebensgefährliche Komplikationen folgen? Zweifellos ist es manchmal schwierig, im Voraus zu beurteilen, ob eine Operation nötig oder vermeidbar ist. Ärzte agieren lieber vorsichtig, als das Risiko einzugehen, etwas Gravierendes zu übersehen. Erneut sei hier bemerkt, dass die Ärzte für Behandlungsfehler haften und aus dieser Sicht verständlicherweise die Gesundheit des Patienten nicht durch Unterlassung aufs Spiel setzen wollen.

Als weiterer Grund für überflüssige Untersuchungen wird angeführt, dass vonseiten der Spitäler ein Druck vorhanden sein kann, Untersuchungsgeräte auszulasten. Von diesem Druck sind gerade die Belegärzte nicht betroffen, denn sie sind als selbständige Unternehmer von den Interessen der Spitäler unabhängig und nur ihren Patienten verpflichtet. Im Gegenteil: Ein Belegarzt, der sich dem Ruf aussetzt, er nehme Eingriffe zu leichtfertig vor, verliert Zuweiser und mögliche Patienten.

Im Kanton Zürich muss der Operateur seit diesem Jahr die staatliche vorgegebenen Mindestfallzahlen erreichen, d.h. ein Chirurg muss einen bestimmten Eingriff pro Jahr häufig genug vornehmen, um die scheinbaren Qualitätsanforderungen zu erfüllen, bzw. um seine Bewilligung zu behalten. Es ist nicht nur um­stritten, ob Mindestfallzahlen tatsächlich zu einer Qualitätssteigerung bei chirurgischen Eingriffen führen, die Massnahme leistet einer kostentreibenden Mengenausweitung geradezu Vorschub.

Obwohl es in der Schweiz keine verlässlichen Studien gibt, die belegen, dass der Anteil der unnötigen Behandlungen bis zu 30 Prozent hoch sei, hat die Kampagne «Smarter Medicine» den überflüssigen Therapien den Kampf angesagt und fordert verschiedene, medizinische Fachgesellschaften auf, je fünf nutzlose Behandlungen aus einem jeweiligen Fachgebiet anzugeben. Fachexperten sollen lernen, medizinische Informationen empfängergerecht zu vermitteln. Patienten sollen u.a. im Rahmen kostenloser medizinischer Beratungen befähigt werden, Gesundheitsinformationen von Fachpersonen und Medien einzuschätzen und informierte Entscheidungen zu treffen. Nicht selten sind es aber gerade die Patienten, die selbst zu medizinischen Massnahmen drängen.

Die SBV setzt auf eine transparente und umfassende Kommunikation zwischen Patient und Arzt, zweifelt aber daran, dass die mengenmässige Einschränkung bestimmter Behandlungen und pseudo-medizinische Beratungen die richtigen Rezepte für Kosteneffizienz und Qualität sind.

Gesundheitspolitik

 Vorheriger Beitrag

Schwarze Schafe

―12/11/2019

Nächster Beitrag 

Wie wirtschaftlich erfolgreich sind Kampagnen zur Prävention und Gesundheitsförderung?

―19/11/2019

Autor/in Florian Wanner

Themenverwandte Beiträge

Florian Wanner ― 20/05/2025 | Kein Kommentar

Investitionskostenabzug beim SBV-Tarifreferenzwerk

Die Schweizerische Belegärzte-Vereinigung wurde darüber informiert, dass im Zusammenhang mit dem SBV-Tarifreferenzwerks erneut ein Abzug der Investitionskosten im Raum steht. Die SBV empfiehlt ihren Mitgliedern, einen undifferenzierten Abzug nicht zu akzeptieren: In der Schweiz ist der Anteil des Arztes an den DRG Verhandlungssache. Die Politik hat ausdrückt zugestimmt, dass es keine Berechnungsgrundlage für zugelassene Ärzte gibt, und auch die Swiss DRG AG wollte keinen ärztlichen Anteil angeben. Insbesondere aufgrund der mangelnden Granularität der REKOLE-Daten ist es auch nicht möglich, einen genauen Arztanteil zu ermitteln. Die SBV hat daher beschlossen, den Wissensvorsprung der Spitäler (die ihre eigenen Kostendaten kennen) durch das

Florian Wanner ― 06/05/2025 | Kein Kommentar

Cybersécurité au cabinet médical: 3 Gestion de crise cyber et continuité des soins

Florian Wanner ― 06/05/2025 | Kein Kommentar

Cybersécurite au cabinet médical: 2 Sécuriser les appareils, la mobilité, le télétravail

Florian Wanner ― 06/05/2025 | Kein Kommentar

Cybersécurité au cabinet médical : 1 Vue d’ensemble

Florian Wanner ― 29/04/2025 | Kein Kommentar

EKAS-Wiederholungskurs

Florian Wanner ― 29/04/2025 | Kein Kommentar

Webinar zum Thema Krankenzusatzversicherungen und zum Vorgehen in Vertragsverhandlungen

Florian Wanner ― 29/04/2025 | Kein Kommentar

Webinar zum Thema Krankenzusatzversicherungen und zum Vorgehen in Vertragsverhandlungen

Florian Wanner ― 20/01/2025 | Kein Kommentar

Stellungnahme SBV zu Medienmitteilung der FINMA vom 16.01.2025 und den Aussagen des SVV
Webinar Krankenzusatzversicherungen
EKAS-Kurse
EKAS-Wiederholungskurs
Videos:
  • Abrechnungsmodell Zusatzversicherungsbereich
1

Investitionskostenabzug beim SBV-Tarifreferenzwerk

― 20/05/2025

2

Stellungnahme SBV zu Medienmitteilung der FINMA vom 16.01.2025 und den Aussagen des SVV

― 20/01/2025

3

Teilgenehmigung des Grundvertrags TARDOC sowie des Tarifstrukturvertrages über den ambulanten ärztlichen Patientenpauschaltarif durch den Bundesrat – Stellungnahme der Schweizerischen Belegärzte-Vereinigung

― 26/06/2024

4

24.3558 Zugang zum Gesundheitswesen verbessern

― 12/06/2024

5

24.3557 Unnötige Leistungen im Gesundheitswesen vermeiden

― 12/06/2024

6

24.3484 Mo. Plus d’équité, de proportionnalité et de transparence dans les coûts de la santé

― 31/05/2024

7

Kanton Zürich verzichtet auf Zulassungsbeschränkung

― 07/03/2024

8

Teuerung berücksichtigen

― 07/03/2024

9

Interkantonale Spitalplanung

― 07/03/2024

10

EKAS-Kurse

― 18/01/2024

ältere Beiträge

  • Impressum
  • Mitglied werden
© SBV, Schweizerische Belegärzte-Vereinigung, Moosstrasse 2, 3073 Gümligen, Tel. 031 952 79 05