Im Rahmen der Sondersession des Nationalrates hat dieser am 3. Mai 2021 über das Geschäft 20.078 Versicherungsaufsichtsgesetz beraten. Die Mehrheit des Nationalrates hat beschlossen, dass Krankenkassen sich künftig zusammenschliessen dürfen, um im Bereich der Zusatzversicherung mit den Leistungserbringern zu verhandeln und Vereinbarungen über die Vergütung von Mehr- und Zusatzleistungen abzuschliessen.
Diese geplante Bestimmung hält die bereits heute geltende Möglichkeit fest, dass Versicherer gemeinsam Vertragsverhandlungen mit Leistungserbringern führen können und ist somit überflüssig. Problematisch ist die damit verursachte Tendenz, die Entstehung von Kartellstrukturen auf der Versichererseite, sprich den Missbrauch ihrer Marktmacht zu fördern. Denn es ist eine Täuschung, vermitteln zu wollen, dass Missstände im Bereich der Zusatzversicherungen durch das Ausschalten des Wettbewerbs behoben werden könnten.