• Über uns
    • Kontakt
    • Tätigkeitsgebiete
    • Mitglied werden
    • Qualität
    • Statuten
    • Vorstand
    • Regionale Gruppierungen
  • Gesundheitspolitik
    • Positionspapiere
    • Freie Arztwahl
  • Berufsausübung
    • Kampagne
    • Zusatzversicherungen
    • EKAS-Kurse
    • EKAS-Wiederholungskurs
    • Elektronisches Patientendossier EPD
    • Partner
    • Vorsorge
  • SwissDRG
    • SBV-Tarifreferenzwerk SwissDRG – aktuell
    • Tutorial zum TRW
    • Kliniken mit TRW
    • SBV-Tarifreferenzwerk SwissDRG – Archiv
  • Weiterbildungsstätten
    • Schnuppertage
    • Handchirurgie
    • Chirurgie
    • Gynäkologie und Geburtshilfe
    • Allgemeine innere Medizin
    • Kardiologie
    • Mund-, Kiefer- und Gesichtschirurgie
    • Ophthalmologie
    • Plastische, Rekonstruktive und ästhetische Chirurgie
    • Rheumatologie
    • Orthopädische Chirurgie
    • Neurochirurgie
  • Veranstaltungen
  • DE
    • FR
SBV - Schweizerische Belegärzte-Vereinigung
Menu
  • Über uns
    • Kontakt
    • Tätigkeitsgebiete
    • Mitglied werden
    • Qualität
    • Statuten
    • Vorstand
    • Regionale Gruppierungen
  • Gesundheitspolitik
    • Positionspapiere
    • Freie Arztwahl
  • Berufsausübung
    • Kampagne
    • Zusatzversicherungen
    • EKAS-Kurse
    • EKAS-Wiederholungskurs
    • Elektronisches Patientendossier EPD
    • Partner
    • Vorsorge
  • SwissDRG
    • SBV-Tarifreferenzwerk SwissDRG – aktuell
    • Tutorial zum TRW
    • Kliniken mit TRW
    • SBV-Tarifreferenzwerk SwissDRG – Archiv
  • Weiterbildungsstätten
    • Schnuppertage
    • Handchirurgie
    • Chirurgie
    • Gynäkologie und Geburtshilfe
    • Allgemeine innere Medizin
    • Kardiologie
    • Mund-, Kiefer- und Gesichtschirurgie
    • Ophthalmologie
    • Plastische, Rekonstruktive und ästhetische Chirurgie
    • Rheumatologie
    • Orthopädische Chirurgie
    • Neurochirurgie
  • Veranstaltungen
  • DE
    • FR
Startseite › Gesundheitspolitik › MARS – Ausfüllen des Fragebogens nicht empfohlen

MARS – Ausfüllen des Fragebogens nicht empfohlen

Florian Wanner 23/01/2017     Kein Kommentar    

In diesen Tagen erreicht Sie die Aufforderung des Bundesamtes für Statistik BFS, den MAS-Fragebogen auszufüllen, womit die wichtigsten betriebswirtschaftlichen Eckdaten Ihrer Praxis durchleuchtet werden. Die Dermatologische Gesellschaft Ostschweiz gab beim Juristen lic. iur. M. Meier ein Gutachten mit der Frage in Auftrag, ob dies rechtens sei. Die Knacknuss dabei ist die Weitergabe der nicht anonymisierten Daten an das BAG, die Kantone, Versicherer und den Preisüberwacher (s. Grafik).

Ihr Gutachter kam zum Fazit, dass die Verordnung, auf der MARS/MAS beruht, dem übergeordneten KVG widerspricht. Aus dieser Optik ist das Ausfüllen des Fragebogens nicht zu empfehlen. Es müssen zuerst die offenen juristischen Fragen geklärt werden. Letztlich muss eine gesetzliche Grundlage geschaffen werden, die auch die Rechte der Ärzteschaft berücksichtigt. Ärzte, die den Fragebogen trotzdem entgegen dem juristischen Rat ausfüllen, sollten sich aber auf das KVG beschränken und keine Gesamtdaten ihrer Praxis preisgeben. Der Fragebogen sollte dann ausgedruckt und per Post an das Bundesamt für Statistik gesendet werden (BFS, Statistiken der ambulanten Gesundheitsversorgung, Espace de l’Europe 10, 2010 Neuchâtel).

Laut Art. 23 KVG darf das BFS anonymisierte Statistiken zur Beurteilung von Funktion und Wirkung des KVG erheben. Diese Erhebungen werden aber neu auf den Art. 59a KVG angewendet, der die Aufsicht über Verstösse gegen Qualität und Wirtschaftlichkeit regelt. Das heisst, dass das BFS namentlich Statistiken über die Leistungserbringer erstellt und sie dann nicht anonymisiert an BAG, Versicherer, Kantone, den Preisüberwacher, etc. weiterleitet. Ihre Daten „in der Nähe einer groben Steuererklärung“ werden also in Zukunft veröffentlicht. So kann das Gesetz wohl nicht gemeint sein, da dies die Persönlichkeitsrechte der Ärzte und den Datenschutz verletzt. Zumal verlangt das BFS auf Grundlage des KVG nicht nur Daten, die das KVG betreffen, sondern auch Selbstzahler, VVG, UVG, MVG, etc. Das KVG darf aber keine Daten zu VVG, UVG, etc. einfordern.

Unbestritten hingegen ist, dass dem BFS KVG-bezogene Daten für statistische Zwecke geliefert werden müssen. Dazu muss aber erst die Grundlage in den Arztpraxen gelegt werden, um das KVG-Patientengut von Patienten mit z.B. kosmetischen Leistungen auseinander zu dividieren. Damit verknüpft sind auch Stellenprozente bei den MPA, der Teil der Medikamente von VVG, UVG, etc. Kann Ihre Praxissoftware das diskriminieren, oder muss das erst noch programmiert werden?

Unbestritten ist auch, dass die Ärzteschaft für Qualitäts- und Wirtschaftlichkeitsprüfungen Hand bieten muss. Die bisherige Reglung, die Prüfungen den Krankenkassen zu überlassen, war sicher unglücklich. Die neue, missbräuchliche Interpretation von Art. 59a KVG kann aber auch nicht akzeptiert werden. Die FMH sollte darauf hinarbeiten, dass die Überprüfungen von einem gemeinsamen Gremium von Ärzten, Kassen und dem BAG durchgeführt werden und der Datenschutz gewährleistet bleibt.

 

Konsequenzen bei Nichtausfüllen von MARS

In der diesjährigen MAS-Erhebung ist laut unserem Gutachter keine Strafverfolgung für das Nichtausfüllen des Fragebogens geplant. Für zukünftige Erhebungen ist die rechtliche Situation sehr komplex und kann im Gutachten (ab S. 19) direkt nachgelesen werden.

Der Sekretär der SBV teilt grösstenteils die Ansichten des Gutachters. Tatsächlich wird erst ein Einzelfall, der bei einem Gericht anhängig gemacht wird, die Frage nach der genügenden gesetzlichen Grundlage beantworten. Damit besteht auch ein gewisses Prozessrisiko, welches das einzelne Mitglied tragen muss. Die Busse ist dabei ein überschaubares Risiko, die ganzen Umtriebe und allfällige verwaltungsrechtliche Sanktionen, welche heuer nicht angedroht sind, können wesentlich gravierender sein.

Die Tatsache, dass das Reglement noch nicht rechtskräftig ist und deshalb noch nicht voll zur Anwendung kommt, darf nicht darüber hinwegtäuschen, dass nach der definitiven Inkraftsetzung andere Verhältnisse herrschen. Es ist nicht auszuschliessen, dass die erste Erhebung nun als Probelauf dient, um danach die Ärzteschaft vor vollendete Tatsachen zu stellen mit dem Hinweis, es habe ja keine Probleme mit der Datenlieferung und -verarbeitung gegeben.

Die SBV fordert daher ihre Mitglieder auf, sich genau zu informieren und zu überlegen, ob und in welchem Ausmass Daten geliefert werden sollen.

Gesundheitspolitik

 Vorheriger Beitrag

Lockerung/Aufhebung des Vetragszwangs

―19/01/2017

Nächster Beitrag 

MARS – Information seitens der FMH

―23/01/2017

Autor/in Florian Wanner

Themenverwandte Beiträge

Florian Wanner ― 29/09/2026 | Kein Kommentar

Neues Tarifsystem: Fehler beheben statt Bürokratie ausbauen

26.4054 KVG. Transparenz und Korrekturmassnahmen im Rahmen der Überwachung des neuen Tarifsystems Motion, Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit des Ständerates Die Motion verlangt, die Anzahl der Konsultationen und den Umfang der abgerechneten Leistungen regelmässig zu veröffentlichen – aufgeschlüsselt nach Grundversorgern, Spezialisten und Gemeinschaftspraxen. Auffällige Entwicklungen nach der Einführung von TARDOC und den ambulanten Pauschalen sollen untersucht und rasch korrigiert werden. Einmal mehr gilt: gut gemeint, schlecht gemacht. Es ist richtig, die Entwicklung der Kosten und Leistungsmengen zu beobachten. Doch das eigentliche Problem liegt bei den ambulanten Pauschalen teilweise im Tarif selbst. Medizinisch und wirtschaftlich sehr unterschiedliche Behandlungen werden in

Florian Wanner ― 24/08/2026 | Kein Kommentar

Cours CFST novembre 2027

Florian Wanner ― 13/08/2026 | Kein Kommentar

EKAS-Kurs November 2027

Florian Wanner ― 13/08/2026 | Kein Kommentar

EKAS-Kurs September 2027

Florian Wanner ― 13/08/2026 | Kein Kommentar

EKAS-Kurs Juni 2027

Florian Wanner ― 03/07/2026 | Kein Kommentar

TARDOC: Geplante Taxpunkt-Obergrenze als Eingriff in die freiberufliche ärztliche Tätigkeit

Florian Wanner ― 15/04/2026 | Kein Kommentar

EKAS-Wiederholungskurs

Florian Wanner ― 15/04/2026 | Kein Kommentar

EKAS-Wiederholungskurs (ausgebucht)
EKAS-Kurse
EKAS-Wiederholungskurs
Videos:
  • Abrechnungsmodell Zusatzversicherungsbereich
1

Neues Tarifsystem: Fehler beheben statt Bürokratie ausbauen

― 29/09/2026

2

TARDOC: Geplante Taxpunkt-Obergrenze als Eingriff in die freiberufliche ärztliche Tätigkeit

― 03/07/2026

3

Stellungnahme der Schweizerischen Belegärzte-Vereinigung (SBV) zu Berichten über angebliche Barzahlungen für schnellere Operationstermine

― 26/11/2025

4

SBV-Webinar: zum Tarifbrowser der OAAT

― 13/11/2025

5

Arztanteil der Pauschalen für den ambulanten Bereich («ambulante Pauschalen»)

― 01/10/2025

6

2 Auflage: Webinar für SBV-Mitglieder Arztanteil im neuen Tarifsystem

― 26/09/2025

7

Webinar für SBV-Mitglieder: Arztanteil im neuen Tarifsystem

― 12/09/2025

8

Investitionskostenabzug am Arzthonorar

― 20/05/2025

9

Stellungnahme SBV zu Medienmitteilung der FINMA vom 16.01.2025 und den Aussagen des SVV

― 20/01/2025

10

Teilgenehmigung des Grundvertrags TARDOC sowie des Tarifstrukturvertrages über den ambulanten ärztlichen Patientenpauschaltarif durch den Bundesrat – Stellungnahme der Schweizerischen Belegärzte-Vereinigung

― 26/06/2024

ältere Beiträge

  • Impressum
  • Mitglied werden
© SBV, Schweizerische Belegärzte-Vereinigung, Moosstrasse 2, 3073 Gümligen, Tel. 031 952 79 05