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 › Gesundheitspolitik › Mindestfallzahlen: Zweifelhafter Nutzen, viele Fehlanreize, rechtstaatlich fragwürdig.

Mindestfallzahlen: Zweifelhafter Nutzen, viele Fehlanreize, rechtstaatlich fragwürdig.

Florian Wanner 03/10/2017     Kein Kommentar    

Wer in diesen Tagen die Mitteilungen aus dem Bereich Gesundheitspolitik verfolgt, der muss sich fast die Frage stellen, ob Bund und Kantone die Strategie verfolgen, die medizinischen Leistungen in den urbanen Zentren zu konzentrieren. Der Tarifeingriff des Bundesrates schwächt die ambulante Medizin in den Praxen und die Mindestfallzahlen, die der Kanton Zürich nun beschlossen hat, werden die kleineren Spitäler in der Peripherie unter Druck setzen.

Zweifelhafter Qualitätsgewinn

Bei bestimmten Eingriffen ist die Routine des Operateurs – und auch des restlichen Operationsteams – wichtig. Das Funktionieren im Team ist jedoch nicht zwingend davon abhängig, welcher Eingriff vorgenommen wird. Selbstverständlich will niemand hochkomplexe Operationen an einem Ort vornehmen lassen, der hierfür nicht die geeignete Infrastruktur und das entsprechend qualifizierte Personal aufweist. Dass Herr Regierungsrat Heiniger die Mindestfallzahlen auf andere Gebiete als die hochspezialisierte Medizin ausweitet, schiesst über das Ziel hinaus. Gewisse Operationen verlangen keine derartige Routine, wie sie der Gesundheitsdirektor vorsieht. Im Gegenteil: Studien haben bereits gezeigt, dass eine zu grosse Routine wiederum häufiger zu Fehlern führen kann als wenn der Eingriff nicht so häufig, dafür umso vorsichtiger vorgenommen wird. Wenn in einzelnen Bereichen über Mindestfallzahlen diskutiert werden soll, so muss dies primär Sache der medizinischen Fachgesellschaften sein.

Fehlanreize

Einerseits besteht mit solchen Mindestfallzahlen ein Anreiz, diese Zahl erreichen zu wollen und somit Eingriffe auch dann vorzunehmen, wenn andere Lösungen ebenfalls zur Verfügung stünden. Gerade gegen Ende des Jahres, wenn die Franchise des Patienten bereits ausgeschöpft ist, wird auch ein Patient eher dazu neigen, die kostspieligere Lösung einer möglicherweise mühsameren Behandlung, bei welcher ein Genesungsprozess langsamer ist, vorzuziehen. Andererseits teilt die SBV die Befürchtung verschiedener Direktoren von Regionalspitälern, dass diese Mindestfallzahlen zu einer Abwanderung qualifizierter Ärztinnen und Ärzte in die urbanen Zentren führt. Damit wird der Zugang zu medizinischen Leistungen erschwert und das Gesundheitswesen verteuert. Bei grösseren Spitälern werden Effizienzgewinne rasch von sogenannten Komplexitätskosten überlagert.

Rechtstaatlich fragwürdig

Wie von Spitalseite zutreffend festgehalten worden ist, verstösst es gegen Treu und Glauben, während eines Spiels die Regeln zu ändern. Genau dies hat der Regierungsrat gemacht, indem er solche Mindestfallzahlen implementiert, obwohl Vereinbarungen bestehen, die bis 2020 gültig sind.

Die Schweizerische Belegärzte-Vereinigung und die Zürcher Belegärzte-Vereinigung begrüssen es daher ausdrücklich, dass verschiedene Spitäler den Gang vor das Bundesverwaltungsgericht nicht scheuen und einen klärenden Entscheid erwirken.

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Autor/in Florian Wanner

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