Der Nationalrat wird sich in der bevorstehenden
Sommersession mit dem Massnahmenpaket zur Kostendämpfung im Gesundheitswesen
befassen. Darin möchte der Bundesrat ein nationales Tarifbüro einberufen, das
die lange anstehende Erneuerung des veralteten TARMED bewirken soll. Im
Tarifbüro sollen alle wichtigen Akteure wie die Ärzteschaft, die Spitäler und
die Krankenkassen an einem Tisch vertreten sein.
Mit einer zweiten Massnahme will der Bundesrat erreichen, dass ärztliche
Leistungen vermehrt mit Pauschalen abgerechnet werden.
Es darf kein amtlich einberufenes Tarifbüro geben – Tarifeingriffe fallen immer zulasten einer Partei aus
Die SBV sieht in einem nationalen Tarifbüro eine staatliche Intervention und somit keine gute Grundlage für Verhandlungen. Sie favorisiert nachdrücklich die Tarifautonomie als besseren Verhandlungsweg. Die vergangenen Tarifeingriffe des Bundesrates fielen schliesslich immer zugunsten der Krankenkassen und nicht der Ärzte aus; die Eingriffe haben nicht nur die Tarifpartner auseinandergebracht, sondern auch die Versichererverbände gespalten (Curafutura versus santésuisse). Nun möchte der Bundesrat ein von ihm verfügtes Tarifbüro als Steuerungsinstrument benutzen. Er kalkuliert ein Scheitern der Verhandlungen ein und kann unter dem Vorwand, dass keine Einigung zustande komme, die staatliche Intervention via Tarifbüro rechtfertigen.
Hier muss auch erwähnt werden, dass der Bundesrat in seiner Vorlage mitunter Leistungskürzungen aufgrund des medizinischen Fortschritts vorsieht, aber Mehrleistungen, die aufgrund des medizinischen Fortschritts erbracht werden, unberücksichtigt lässt.
Leidensasymetrie muss aufgehoben werden
Für die SBV ist klar, dass in der Diskussion um neue Tarife und Pauschalen erst Lösungen gefunden werden können, wenn die Fehlanreize für die Versicherer – ihre vorprogrammierte Bevorzugung gegenüber den Leistungserbringern – beseitigt sind. Das kann nur unter der Voraussetzung von staatlich unabhängigen Verhandlungen realisiert werden.