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 › Gesundheitspolitik › Notfallgebühr

Notfallgebühr

Florian Wanner 19/11/2019     Kein Kommentar    

Wie die Medien berichten, beantragt die Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit des Nationalrates ihrem Rat, der Initiative für eine Gebühr für Bagatellfälle in der Spitalnotaufnahme Folge zu leisten.

Diese würde 50 Franken betragen und bei Kindern, ärztlicher Zuweisung oder anschliessender stationären Behandlung entfallen.

Die Spitalnotaufnahmen wurden in den letzten Jahren zunehmend wegen geringfügigen Erkrankungen konsultiert. 40 Prozent der Besuche stellen sich als Bagatellfälle heraus und diese verursachen gefährliche Wartezeiten für die echten Notfälle. Ausserdem ist eine spitalambulante Konsultation mehr als doppelt so teuer wie jene in der Arztpraxis und verursacht somit unnötig hohe Gesundheitskosten.

Die Initiative stösst deshalb auf Verständnis, sie geht aber in die falsche Richtung. Wie auch von Felix Schneuwly vom Vergleichsdienst Comparis kritisiert, würde die Einführung einer solchen Gebühr einen administrativen Mehraufwand auslösen. Ist er grösser als die mögliche Ersparnis, bläht sich der Verwaltungsapparat zulasten der Gesundheitsversorgung weiter auf.

Zudem setzt sie eine klare Definition des Notfalls voraus: Was ist ein Wehwehchen, wann genau handelt es sich um eine vital bedrohliche Situation? Ein Blick in den Pschyrembel zeigt, dass der Notfall klar umschrieben ist und bei weitem nicht dem entspricht, was sich Teile der Bevölkerung darunter vorstellen.

In Deutschland hat man die Einführung einer Strafgebühr für den Besuch der Notaufnahme wegen Kleinigkeiten bereits kontrovers diskutiert, denn Deutschlands Notaufnahmen sind ebenfalls überlastet. Auch dort begründen Kritiker ihre Ablehnung mit dem Argument, dass die zusätzlichen Einnahmen durch den administrativen Aufwand vertilgt würden. Da die medizinische Behandlung nicht vom sozialen Status abhängig gemacht werden darf, würden zudem Sozialhilfeempfänger von der Gebühr ohnehin befreit und sich somit nicht wegen der abschreckenden Wirkung der Gebühr davon abhalten lassen, eine Notfallstation aufzusuchen.

Die dänische Lösung zeigt einen überlegenswürdigen Ansatz: Dort setzt ein Spitalaufenthalt zwingend die Überweisung durch den Hausarzt voraus und in Randzeiten durch Mediziner einer speziellen Hotline. Personen mit Lappalien werden so auf verfügbare ambulante Institutionen umgeleitet und Patienten, die tatsächlich in Gefahr schweben, können rasch behandelt werden. Selbstverständlich müsste hiervon die Konsultation in der Belegarztpraxis bei Elektiveingriffen ausgenommen werden.

Viele Ausländer sind mit dem schweizerischen Gesundheitssystem nicht vertraut und gehen für alle Erkrankungen ins Spital. Sie wissen gar nicht, dass es günstiger wäre, den Arzt zu konsultieren. Je nach Kostenübernahme erfahren sie es auch nicht. Auch haben zahlreiche Einwohner unabhängig ihrer Nationalität keinen Hausarzt, an den sie sich wenden können, z.B. wenn sie bei Krankheit kurzfristig ein Arztzeugnis benötigen.

Die Triage müsste direkt bei der Notaufnahme durch das medizinische Personal vorgenommen werden, d.h. Personen, die Notfallstationen wegen nicht-akuten medizinischen Problemen auf­suchen, müssten wieder heimgeschickt oder zum Arzt überwiesen werden.

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Autor/in Florian Wanner

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