Die SBV nahm im Tarifstreit zwischen einzelnen Belegärzten und der ZMT Stellung und legte ihre Sichtweise dar, ab wann präoperative Sprechstunden separat abgerechnet werden dürfen.
Den Brief zu der ZMT finden Sie hier.
sbv-asmi-admin Kein Kommentar
Die SBV nahm im Tarifstreit zwischen einzelnen Belegärzten und der ZMT Stellung und legte ihre Sichtweise dar, ab wann präoperative Sprechstunden separat abgerechnet werden dürfen.
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Autor/in sbv-asmi-admin
Florian Wanner | Kein Kommentar
In verschiedenen Medienberichten (Tagesanzeiger, Beobachter, Blick, 20Minuten, Medinside) wurde der Vorwurf erhoben, einzelne Ärztinnen und Ärzte würden Patientinnen und Patienten gegen Barzahlung frühere Operationstermine anbieten. Die Schweizerische Belegärzte-Vereinigung (SBV) nimmt diese Berichte ernst und möchte die rechtlichen und ethischen Grundlagen aus Sicht der Belegärzteschaft klarstellen. Im stationären Setting besteht für den Grundversicherten keine freie Arztwahl. Die Behandlung durch einen Belegarzt mit guter Qualifikation ist daher als Mehrleistung anerkannt. Somit wird der Tarifschutz nicht verletzt, wenn die Klinik/das Spital oder der Belegarzt ein Zusatzhonorar verlangen. Dem Patienten in Aussicht zu stellen, ohne Aufgeld könne die Behandlung erst in sechs Monaten durchgeführt
Florian Wanner | Kein Kommentar
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