Das Parlament hat in seiner Sommersession im Rahmen der Revision des Obligationenrechtes (OR) nach langem Seilziehen die Verjährungsfrist von Personenschäden von 10 auf 20 Jahre erhöht. Die Inkraftsetzung dieser Gesetzesrevision ist noch offen, und es sind vom Bundesrat noch die Umsetzungsdetails zu bestimmen. Diese Verdoppelung der Verjährungsfrist wird de facto auch eine Verlängerung der Aufbewahrungsdauer für Krankengeschichten zur Folge haben, wenn der Behandler kein potenzielles Beweisrisiko in einem möglichen Haftpflichtfall eingehen will. Ebenfalls wird diese Gesetzesanpassung de facto eine Erweiterung der Nachdeckung der Berufshaftpflichtversicherung nach Berufsaufgabe erfordern.