Der Ständerat hat heute über eine Vorlage zu entscheiden gehabt, die im Grunde genommen ein Globalbudget durch die Hintertüre bedeutet hätte. Im Hintergrund haben Ärzteorganisationen heftig lobbyiert und auch mittels Gutachten aufgezeigt, dass der Artikel verfassungswidrig ist. Das Bundesamt für Justiz war anderer Meinung, aber nur, wenn der Artikel verfassungsmässig ausgelegt würde. Das wäre kaum erfolgreich möglich gewesen. Einzelheiten finden Sie unter anderem im Artikel der NZZ vom 9. Dezember 2021: https://www.nzz.ch/schweiz/lohnkuerzungen-aerzte-warnen-staenderaete-vor-rationierung-ld.1659265. Der Ständerat hat nun – wie schon der Nationalrat – äusserst knapp gegen den vorgesehenen Art. 47c KVG entschieden. Den Verlauf der Debatte und das Resultat können Sie hier finden: https://www.parlament.ch/de/ratsbetrieb/amtliches-bulletin/amtliches-bulletin-die-verhandlungen?SubjectId=55227. Die SBV begrüsst diesen Entscheid sehr.