Im Vorfeld der Beratung der ständerätlichen Kommission für Soziale Sicherheit und Gesundheit SGK zum ersten Kostendämpfungspaket hatte die SBV ihren Standpunkt den SGK-Mitgliedern kommuniziert (siehe SBV-Kommentar 01.09.2020 und 04.09.2020).
Die Bemühungen haben sich gelohnt, denn der Ständerat hat am 09.09.2020 im Sinne der SBV den Vorschlag des Bundesrates, ambulante Pauschalen auf nationaler Ebene zu vereinheitlichen, abgelehnt (siehe SDA-Meldung «Debatte im Ständerat, 09.09.2020»). Damit hat er den Tarifpartnern den Rücken gestärkt und ihnen die Kompetenz zur Lösungsfindung attestiert. Das heisst, dass ambulante Pauschalen weiterhin von den Tarifpartnern ausgehandelt und regional verschieden ausgestaltet werden sollen.