In einer Medienmitteilung vom 20.11.2020 informiert das Bundesamt für Statistik, dass im Jahr 2019 die Kosten im ambulanten Bereich um 4,6% gewachsen sind, im Vergleich dazu betrug das Wachstum im stationären Bereich der Spitäler weniger, d.h. nur 2,1%.
Dass die Ausgaben im stationären Bereich weniger stark wachsen, entspricht einer guten und erwünschten Entwicklung, die dadurch noch verbessert würde, wenn im ambulanten Bereich kostendeckend gearbeitet werden könnte.
Auf den ersten Blick ist man versucht zu folgern, dass das Einsparpotential nun mit tieferen Tarifen für ambulante Behandlungen ausgeschöpft werden könnte. Allerdings braucht es auch in diesem Bereich eine der Leistung angemessene und für die Belegärzte lohnende Vergütung. Nur so kann langfristig ein Anreiz geschaffen werden, welcher die Entwicklung von stationär hin zu ambulant unterstützt. Denn nichtsdestoweniger führen kostengerechte ambulante Tarife im Endeffekt zu Einsparungen, da der stationäre Bereich auch in Zukunft teurer bleiben wird als der ambulante. Gerade deshalb ist es wichtig, dass die bestehenden tarifarischen Fehlanreize beseitigt werden, ohne weitere bürokratische Massnahmen wie ambulante Listen zu schaffen.
Die Belegärzte spielen in dieser Frage eine wichtige Rolle, denn sie behandeln die Patienten, die einen Eingriff benötigen, sowohl ambulant als auch stationär.