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SBV - Schweizerische Belegärzte-Vereinigung
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 › Gesundheitspolitik › Stellungnahme der Schweizerischen Belegärzte-Vereinigung zu ausgewählten Themen der Gesundheitspolitik, die in der Frühjahrssession 2017 verhandelt werden

Stellungnahme der Schweizerischen Belegärzte-Vereinigung zu ausgewählten Themen der Gesundheitspolitik, die in der Frühjahrssession 2017 verhandelt werden

Florian Wanner 10/03/2017     Kein Kommentar    

Postulat 15.3464 (Cassis) Krankenversicherungsgesetz. Roadmap zur Entflechtung der Mehrfachrolle der Kantone:

Das Postulat verlangt, dass der Bundesrat beauftragt wird, einen Bericht zu verfassen, welches den Kantonen als Roadmap aufzeigt, wie die vielfach kritisierte Mehrfachrolle der Kantone im Gesundheitswesen entflechtet werden kann. Ziel ist es, Interessenkonflikte zu vermeiden und den Wettbewerb zu stärken, was eine effiziente Versorgung ermöglicht. Die Schweizerische Belegärzte-Vereinigung hat bereits zu anderer Gelegenheit die Mehrfachrolle der Kantone kritisiert. Das Postulat wird deshalb unterstützt, da es nicht angehen kann, wenn jemand Schiedsrichter und Mitspieler ist, sowie gleichzeitig die Eintrittspreise des Turniers bestimmt.

Motion 16.3988 (Ettlin) Einführung einer Vergütungspflicht bei im Ausland freiwillig bezogene OKP-Leistungen:

Die Motion hat zum Ziel, dass das Territorialprinzip, welches im KVG gilt, aufgeweicht wird. Die SBV wehrt sich gegen eine undifferenzierte Abschaffung oder Aufweichung des Territorialprinzips. Selbstverständlich ist es nachvollziehbar, dass gewisse Leistungen, die im Ausland deutlich günstiger sind, Patienten über die Grenzen locken. Viele Patienten würden sich auch gerne im Ausland versichern, da auch die Prämien niedriger sind. Ähnlich wie beim Einkaufstourismus wird aber hier Geld aus dem Volkswirtschaftszyklus Schweiz entnommen, wobei die Qualität nicht immer garantiert ist. Werden die Leistungen, die auf deutlich tieferen Ansätzen beruhen, für solche Patienten dadurch günstiger, so hat dies zur Folge, dass deren Prämien sinken. Neue Versicherungsmodelle wären deshalb die Folge, was wiederum einer Risikoselektion gleichkommt, da vor allem Junge und Gesunde qualitativ zweifelhafte Leistungen für wenig Geld in Anspruch nehmen. Schliesslich stellt sich auch die Frage, was bei Komplikationen passiert, wenn der Leistungserbringer im Ausland sitzt. Aus all diesen Überlegungen ist die Motion abzulehnen.

Postulat 16.3989 (Ettlin) Ausland Preisvergleich Spital-Base Rates

Das Postulat wünscht, dass ein Vergleich der Base Rates anderer OECD-Member, die ebenfalls ein vergleichbares DRG-System aufweisen, durchgeführt wird. Sollten Tarifdifferenzen bestehen, sei darüber Bericht zu erstatten. Die Schweizerische Belegärzte-Vereinigung findet das Postulat zwar grundsätzlich unterstützenswert, sieht aber wiederum in der Umsetzung grosse Probleme: Einerseits fusst das Schweizer-DRG-System auf einem ausländischen, nämlich dem Deutschen. Die Vergleichbarkeit mit Deutschland ist somit naheliegend. Mit anderen Staaten, die zwar DRG-Systeme haben, jedoch nicht das Deutsche DRG-System, wird der Vergleich schon schwieriger. Zu beachten ist auch, dass im Gegensatz zu anderen Systemen Schweizer DRG betriebswirtschaftlich und damit kostendeckend sein müssen. Dies wird durch das KVG so vorgeschrieben. Im Gegensatz zu Deutschland sind auch in der Schweiz Investitionskosten eingerechnet, auch wenn einzelne Kantone ihre Häuser noch mit Quersubventionen aller Art alimentieren. Wesentlich wichtiger erscheint der Schweizerischen Belegärzte-Vereinigung deshalb, dass endlich die Schweizer Zahlen offen gelegt werden und nicht hinter dem Deckmantel des Datenschutzes unter Verschluss gehalten werden. Eine genaue Analyse dieser Daten würde wesentlich mehr bringen als ein diffuser Vergleich mit anderen Staaten. Schliesslich war das Argument, die Einführung des DRG-Systems würde die Transparenz erhöhen, auch der Politik bekannt, womit sinnvollerweise zunächst die offenen Forderungen erledigt werden müssen, bevor neue Projekte in Auftrag gegeben werden.

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Autor/in Florian Wanner

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