Am 02. Februar 2022 veröffentlichte die FMH in der SAEZ einen Artikel über das Arzthaftungsrecht am Beispiel der Urteile des Aargauer Obergerichts vom 11. Mai 2020 (OGer SST.2019.115 (Arzt); SST.2019.121 (Apothekerin)) und des Bundesgerichts vom 28. Oktober 2021 über die Sorgfaltspflicht bzw. die Verletzung dessen, bei der Abgabe und Verschreibung von Medikamenten einer Apothekerin und eines Arztes. Hätte der Arzt alle Unterlagen von seiner Patientin erhalten, wäre es nicht zu Abgabe eines falschen Medikaments gekommen, wodurch die Patientin letztendlich starb. Die mehrmalige Aufforderung, ihre Krankenakte dem Hausarzt zukommen zulassen, wurde als ausreichend empfunden und die Patientin nahm somit ihr Selbstinformationsrecht