Am 27. April 2022 verkündete das Bundesamt für Gesundheit (BAG) in seiner Pressemitteilung die Weiterentwicklung des Elektronischen Patientendossiers (EPD) und die Integration des EPD als Instrument in die obligatorische Krankenversicherung (OKP). Die angehende Revision der Gesetzgebung Elektronisches Patientendossier (EPDG) geschieht im Sinne der Motion 22.3015 Reimann über die praxistaugliche Gestaltung des EPD. Im Zuge dessen wurde ebenfalls ein Mehr an Regelungskompetenz dem Bund zugesprochen, jedoch sollte das EPD nicht für staatliche Regulierungen missbraucht werden, sondern seinen Zweck erfüllen, der in der Bereitstellung von Informationen in grösstmöglicher Menge für jene mit Bedarf an diesen Informationen liegt. Die Schweizerische Belegärzte Vereinigung (SBV)