Im InfoSperber-Artikel «Spitäler foutieren sich ums Gesetz» beklagt Marco Diener die nachlässige Handhabung des KVG Art. 42 Abs. 3, wonach die Leistungserbringer den Versicherten immer eine Rechnungskopie übermitteln müssen (per Post oder in elektronischer Form). Damit seien mehrere hundert Millionen Franken oder, wie im Teaser steht, «Milliarden» einzusparen. Die Schweizerische Belegärzte-Vereinigung (SBV) kann das behauptete Einsparpotential nicht nachvollziehen. Der Autor geht offenbar von der Annahme aus, dass einerseits die Aufwendungen der Kassen für die Rechnungskontrolle wegfallen und andererseits, dass das von H+ erwähnte Korrekturvolumen «unter einem Prozent» 620 Millionen Franken entspricht. Wenn man alle stationären und ambulanten Leistungen von Arztpraxen