Am 17.06.2021 gelangte die Mitte (EVP) mit der Motion 21.3779 « Datenlieferung an das BAG von Krankenversicherern in genauer, vollständiger und kostenloser Form » an den Nationalrat. Die Krankenversicherer sollen verpflichtet werden, dem Bundesamt für Gesundheit (BAG) diejenigen Daten, welche das Amt zur Nachverfolgung der Kosten und zur Kontrolle der obligatorischen Krankenversicherung benötigt, genau, vollständig und kostenlos zur Verfügung zu stellen. Mit dem Bundesgesetz vom 19. März 2021 über die Datenweitergabe der Versicherer in der obligatorischen Krankenpflegeversicherung (Bundesblatt 2021 664) wurden die gesetzlichen Grundlagen so präzisiert, dass erweiterte Datenlieferungen möglich sein sollten. Bei der Verarbeitung dieser Daten sei das BAG auf die Firma