Medienmitteilung der Schweizerischen Belegärzte-Vereinigung (SBV) zum Bundesgerichtsentscheid 9C_132/2021 vom 15. September 2021 Das Bundesgericht veröffentlichte heute den oben genannten Entscheid, in welchem einer Ärztin der Anspruch auf Erwerbsersatz sowie der Anspruch auf Härtefallentschädigung gemäss Covid-19-Verordnung verwehrt bleibt. Es argumentierte in erster Linie damit, dass ein Anspruch nur direkt betroffenen Selbständigerwerbenden offenstehe (Erw. 4.3, insbes. 4.3.2.1) und die Härtefallregelung nicht willkürlich sei und gegen das Rechtsgleichheitsgebot verstosse (Erw. 5.3). Die Wirtschaftsfreiheit sei zwar eingeschränkt gewesen, jedoch aus Gründen, die dem Schutz der Gesundheit dienten und keine Wettbewerbsverzerrung beabsichtigten (Erw. 5.4.2). Stellungnahme der SBV-ASMI: Die Schweizerische Belegärzte-Vereinigung (SBV) sieht aufgrund der Entscheidung