Der Bundesrat hat am 23. Juni 2021 neue Zulassungskriterien für Ärztinnen und Ärzte verabschiedet sowie eine Vereinheitlichung bei der Spitalplanung entschieden. Gemäss der im Jahr 2020 vom Parlament verabschiedeten Lösung können die Kantone bestimmen, ob sie für die medizinischen Fachgebiete oder für bestimmte Regionen die Anzahl der Leistungserbringer beschränken wollen. Die am 23.06.2021 verabschiedete Regelung sieht nun vor, dass diese Höchstzahlen aufgrund des regionalen Versorgungsgrades festgelegt werden. Die Kantone sind in Zukunft für die Zulassung sämtlicher Leistungserbringer im ambulanten Bereich zuständig. Die revidierte Verordnung über die Krankenversicherung KVV erhöht die Qualitätsanforderungen an die Ärztinnen und Ärzte, die zulasten der OKP