21.475 Parlamentarische Initiative Eine Fraktion der Schweizerischen Volkspartei erteilt dem Bundesrat den Auftrag, Art. 9 Abs. 2 lit. h des Bundesgesetzes über die Harmonisierung der direkten Steuern der Kantone und Gemeinden (StHG, SR 642.14) dahingehend zu ändern, dass Aufwendungen infolge von Krankheit und Unfällen des Steuerpflichtigen oder einer Person, die er unterstützt, abgezogen werden können, wenn der Steuerpflichtige diese Aufwendungen selbst trägt. Auf die Voraussetzung, dass diese Kosten einen vom kantonalen Recht bestimmten Selbstbehalt übersteigen müssen, soll verzichtet werden. Dieser Vorstoss ist begrüssenswert, da er hinsichtlich der Steuerharmonisierungsbestrebungen konsequent ist und aus finanzieller Sicht am richtigen Ort ansetzt. Die/Der heutige