• Über uns
    • Kontakt
    • Tätigkeitsgebiete
    • Mitglied werden
    • Qualität
    • Statuten
    • Vorstand
    • Regionale Gruppierungen
  • Gesundheitspolitik
    • Positionspapiere
    • Freie Arztwahl
  • Berufsausübung
    • Kampagne
    • Zusatzversicherungen
    • EKAS-Kurse
    • EKAS-Wiederholungskurs
    • Elektronisches Patientendossier EPD
    • Partner
    • Vorsorge
  • SwissDRG
    • SBV-Tarifreferenzwerk SwissDRG – aktuell
    • Tutorial zum TRW
    • Kliniken mit TRW
    • SBV-Tarifreferenzwerk SwissDRG – Archiv
  • Weiterbildungsstätten
    • Schnuppertage
    • Handchirurgie
    • Chirurgie
    • Gynäkologie und Geburtshilfe
    • Allgemeine innere Medizin
    • Kardiologie
    • Mund-, Kiefer- und Gesichtschirurgie
    • Ophthalmologie
    • Plastische, Rekonstruktive und ästhetische Chirurgie
    • Rheumatologie
    • Orthopädische Chirurgie
    • Neurochirurgie
  • Veranstaltungen
  • DE
    • FR
SBV - Schweizerische Belegärzte-Vereinigung
Menu
  • Über uns
    • Kontakt
    • Tätigkeitsgebiete
    • Mitglied werden
    • Qualität
    • Statuten
    • Vorstand
    • Regionale Gruppierungen
  • Gesundheitspolitik
    • Positionspapiere
    • Freie Arztwahl
  • Berufsausübung
    • Kampagne
    • Zusatzversicherungen
    • EKAS-Kurse
    • EKAS-Wiederholungskurs
    • Elektronisches Patientendossier EPD
    • Partner
    • Vorsorge
  • SwissDRG
    • SBV-Tarifreferenzwerk SwissDRG – aktuell
    • Tutorial zum TRW
    • Kliniken mit TRW
    • SBV-Tarifreferenzwerk SwissDRG – Archiv
  • Weiterbildungsstätten
    • Schnuppertage
    • Handchirurgie
    • Chirurgie
    • Gynäkologie und Geburtshilfe
    • Allgemeine innere Medizin
    • Kardiologie
    • Mund-, Kiefer- und Gesichtschirurgie
    • Ophthalmologie
    • Plastische, Rekonstruktive und ästhetische Chirurgie
    • Rheumatologie
    • Orthopädische Chirurgie
    • Neurochirurgie
  • Veranstaltungen
  • DE
    • FR
Startseite › Gesundheitspolitik › Teilgenehmigung des Grundvertrags TARDOC sowie des Tarifstrukturvertrages über den ambulanten ärztlichen Patientenpauschaltarif durch den Bundesrat – Stellungnahme der Schweizerischen Belegärzte-Vereinigung

Teilgenehmigung des Grundvertrags TARDOC sowie des Tarifstrukturvertrages über den ambulanten ärztlichen Patientenpauschaltarif durch den Bundesrat – Stellungnahme der Schweizerischen Belegärzte-Vereinigung

Florian Wanner 26/06/2024     Kein Kommentar    

Die Schweizerische Belegärzte-Vereinigung (SBV) nimmt die Ausführungen des Bunderates vom 19. Juni 2024 und die teilweise Genehmigung der Tarifwerke zur Kenntnis. Die Tarife müssen laut Art. 43 Abs. 4 sachgerecht und betriebswirtschaftlich bemessen sein. Die Verordnung zum KVG sieht in Art. 59c Abs. 1 lit. c vor, dass ein Wechsel des Tarifmodells keine Mehrkosten zur Folge haben darf. Diese dort statuierte Kostenneutralität entbehrt einer gesetzlichen Grundlage und steht im Widerspruch zu den Vorgaben des Gesetzes bezüglich der Sachgerechtigkeit und der Wirtschaftlichkeit. Es wird eine Herausforderung sein, die Kostenneutralität mit zwei neuen Tarifmodellen sicherzustellen. Da bei den Pauschalen einzelne Kapitel nicht und weitere Kapitel nur teilweise genehmigt worden sind, kann zum heutigen Zeitpunkt keine seriöse Prognose betreffend die Kostenneutralität und die Normierungsfaktoren gemacht werden. Die SBV ist somit nicht in der Lage, eine Einschätzung der Sachgerechtigkeit und Wirtschaftlichkeit vorzunehmen und wartet, bis die Kostenneutralitätskonzepte bereinigt sind.

Die SBV zeigt sich aber enttäuscht, dass die Vorbehalte betreffend Transparenz vom Bundesrat nicht gehört worden sind. Zwar verpflichtet der Bundesrat die Tarifpartner in der Ziff. 2.3.5.2 des Entscheids, die Jahresarbeitszeit und das Referenzeinkommen bei TARDOC zu evaluieren. Beim Pauschaltarif fehlt jede Vorgabe zum Arzteinkommen. Der Datenspiegel der Pauschalen verfügt nicht über die nötige Granularität, um die Arztanteile auszuweisen. Es ist für die SBV nicht nachvollziehbar, weshalb der Bundesrat bei der Genehmigung ungleiche Massstäbe an den Tag legt. Die SBV fordert die Tarifpartner dazu auf, die Kostendaten so zu erheben, dass die alle Arztanteile ausgewiesen sind. Hier ist insbesondere H+ gefordert. Die Belegärzte sind in ihren Honorarverhandlungen – anders als angestellte Ärzte der öffentlichen Spitäler – keinen kantonalen Lohnklassen unterstellt. Die Spitäler kennen ihre Kostenstrukturen jeweils und haben dadurch einen Wissensvorsprung in Verhandlungen. Ein brauchbarer Datenspiegel beseitigt ihn und macht den Weg frei für faire Verhandlungen.

Die SBV geht aufgrund der Kostenneutralität davon aus, dass die Tarife – egal ob TARDOC oder Pauschalen – nicht kostendeckend sein werden: Es braucht wenig mathematisches Verständnis, um nachvollziehen zu können, dass es bei Wahrung der Kostenneutralität unmöglich ist, eine Unterdeckung von bis zu 30 % im spitalambulanten Bereich zu beheben und gleichzeitig eine Besserstellung der Grundversorgung zu erreichen. Die SBV möchte deshalb von Kostenträgerseite, Politik und Verwaltung wissen, wie mit der Tatsache umgegangen wird, dass die Tarife nach wie vor nicht kostendeckend sind. Wird erwartet, dass die Leistungserbringer auf einen Teil ihres Einkommens, das als Referenzeinkommen vorgesehen wäre, verzichten?

Gesundheitspolitik
Ambulante PauschalenKostenneutralitätReferenzeinkommenTardoc

 Vorheriger Beitrag

24.3558 Zugang zum Gesundheitswesen verbessern

―12/06/2024

Nächster Beitrag 

EKAS-Kurs März

―16/12/2024

Autor/in Florian Wanner

Themenverwandte Beiträge

Florian Wanner ― 29/09/2026 | Kein Kommentar

Neues Tarifsystem: Fehler beheben statt Bürokratie ausbauen

26.4054 KVG. Transparenz und Korrekturmassnahmen im Rahmen der Überwachung des neuen Tarifsystems Motion, Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit des Ständerates Die Motion verlangt, die Anzahl der Konsultationen und den Umfang der abgerechneten Leistungen regelmässig zu veröffentlichen – aufgeschlüsselt nach Grundversorgern, Spezialisten und Gemeinschaftspraxen. Auffällige Entwicklungen nach der Einführung von TARDOC und den ambulanten Pauschalen sollen untersucht und rasch korrigiert werden. Einmal mehr gilt: gut gemeint, schlecht gemacht. Es ist richtig, die Entwicklung der Kosten und Leistungsmengen zu beobachten. Doch das eigentliche Problem liegt bei den ambulanten Pauschalen teilweise im Tarif selbst. Medizinisch und wirtschaftlich sehr unterschiedliche Behandlungen werden in

Florian Wanner ― 05/12/2022 | Kein Kommentar

Dramatisiertes Kostenwachstum

Florian Wanner ― 03/11/2022 | Kein Kommentar

Kostendämpfungspaket ohne Wirkung

Florian Wanner ― 16/09/2021 | Kein Kommentar

Über das werden National- und Ständerat in der Herbstsession debattieren. Das Wichtigste in Kürze.
EKAS-Kurse
EKAS-Wiederholungskurs
Videos:
  • Abrechnungsmodell Zusatzversicherungsbereich
1

Neues Tarifsystem: Fehler beheben statt Bürokratie ausbauen

― 29/09/2026

2

TARDOC: Geplante Taxpunkt-Obergrenze als Eingriff in die freiberufliche ärztliche Tätigkeit

― 03/07/2026

3

Stellungnahme der Schweizerischen Belegärzte-Vereinigung (SBV) zu Berichten über angebliche Barzahlungen für schnellere Operationstermine

― 26/11/2025

4

SBV-Webinar: zum Tarifbrowser der OAAT

― 13/11/2025

5

Arztanteil der Pauschalen für den ambulanten Bereich («ambulante Pauschalen»)

― 01/10/2025

6

2 Auflage: Webinar für SBV-Mitglieder Arztanteil im neuen Tarifsystem

― 26/09/2025

7

Webinar für SBV-Mitglieder: Arztanteil im neuen Tarifsystem

― 12/09/2025

8

Investitionskostenabzug am Arzthonorar

― 20/05/2025

9

Stellungnahme SBV zu Medienmitteilung der FINMA vom 16.01.2025 und den Aussagen des SVV

― 20/01/2025

10

Teilgenehmigung des Grundvertrags TARDOC sowie des Tarifstrukturvertrages über den ambulanten ärztlichen Patientenpauschaltarif durch den Bundesrat – Stellungnahme der Schweizerischen Belegärzte-Vereinigung

― 26/06/2024

ältere Beiträge

  • Impressum
  • Mitglied werden
© SBV, Schweizerische Belegärzte-Vereinigung, Moosstrasse 2, 3073 Gümligen, Tel. 031 952 79 05