• Über uns
    • Kontakt
    • Tätigkeitsgebiete
    • Mitglied werden
    • Qualität
    • Statuten
    • Vorstand
    • Regionale Gruppierungen
  • Gesundheitspolitik
    • Positionspapiere
    • Freie Arztwahl
  • Berufsausübung
    • Kampagne
    • Zusatzversicherungen
    • EKAS-Kurse
    • EKAS-Wiederholungskurs
    • Elektronisches Patientendossier EPD
    • Partner
    • Vorsorge
  • SwissDRG
    • SBV-Tarifreferenzwerk SwissDRG – aktuell
    • Tutorial zum TRW
    • Kliniken mit TRW
    • SBV-Tarifreferenzwerk SwissDRG – Archiv
  • Weiterbildungsstätten
    • Schnuppertage
    • Handchirurgie
    • Chirurgie
    • Gynäkologie und Geburtshilfe
    • Allgemeine innere Medizin
    • Kardiologie
    • Mund-, Kiefer- und Gesichtschirurgie
    • Ophthalmologie
    • Plastische, Rekonstruktive und ästhetische Chirurgie
    • Rheumatologie
    • Orthopädische Chirurgie
    • Neurochirurgie
  • Veranstaltungen
  • DE
    • FR
SBV - Schweizerische Belegärzte-Vereinigung
Menu
  • Über uns
    • Kontakt
    • Tätigkeitsgebiete
    • Mitglied werden
    • Qualität
    • Statuten
    • Vorstand
    • Regionale Gruppierungen
  • Gesundheitspolitik
    • Positionspapiere
    • Freie Arztwahl
  • Berufsausübung
    • Kampagne
    • Zusatzversicherungen
    • EKAS-Kurse
    • EKAS-Wiederholungskurs
    • Elektronisches Patientendossier EPD
    • Partner
    • Vorsorge
  • SwissDRG
    • SBV-Tarifreferenzwerk SwissDRG – aktuell
    • Tutorial zum TRW
    • Kliniken mit TRW
    • SBV-Tarifreferenzwerk SwissDRG – Archiv
  • Weiterbildungsstätten
    • Schnuppertage
    • Handchirurgie
    • Chirurgie
    • Gynäkologie und Geburtshilfe
    • Allgemeine innere Medizin
    • Kardiologie
    • Mund-, Kiefer- und Gesichtschirurgie
    • Ophthalmologie
    • Plastische, Rekonstruktive und ästhetische Chirurgie
    • Rheumatologie
    • Orthopädische Chirurgie
    • Neurochirurgie
  • Veranstaltungen
  • DE
    • FR
Startseite › Gesundheitspolitik › Urabstimmung betreffend TARVISION

Urabstimmung betreffend TARVISION

sbv-asmi-admin 09/05/2016     Kein Kommentar    

Liebe Mitglieder

In diesen Tagen erhalten Sie die Unterlagen zur Urabstimmung der FMH in Sachen Revision des TARMED. Die Wichtigkeit dieser Frage ist unbestritten und vor allem für freipraktizierende Ärzte existenziell.

Die Teilnahme an dieser Abstimmung ist enorm wichtig. Angesichts des starken Pro-Tarvision-Lagers zählt jede Nein-Stimme. Ihre Stimme zählt besonders. Die Mobilisierung des Ja-Lagers ist hoch, weshalb jede Enthaltung seitens Gegner das Ja-Lager stärkt. Auch deshalb ist es notwendig, dass jeder sein Nein auch tatsächlich einreicht.

Der Vorstand der SBV / BBV+ empfiehlt klar ein NEIN für sämtliche fünf Fragen, die in der Urabstimmung Thema sind. Die wichtigsten Gründe können Sie dem Informationsschreiben der Tarifunion an ihre Mitglieder vom 26. April 2016 entnehmen.

Weiter mahnt der Vorstand zur Vorsicht, lediglich die Normierungsvereinbarung, bzw. den IAF abzulehnen ist kein Garant dafür, dass der Tarif für die Ärzteseite merkbar verbessert wird: Die Gefahr, dass die fehlende Normierung oder der IAF durch andere Massnahmen seitens Bundesrat oder der Kantone übersteuert wird, ist zu gross.

Wir danken für Ihre aktive Abstimmungsteilnahme und Ihre Unterstützung.

Im Interesse der gemeinsamen Sache erfolgt eine identische Kommunikation durch die SBV und die BBV+.

 

Freundliche Grüsse

Florian Wanner

Gesundheitspolitik

 Vorheriger Beitrag

Erbschaftssteuer gefährdet Zukunft der KMU-Betriebe

―01/06/2015

Nächster Beitrag 

Urabstimmung: Stimmen Sie ab! Jede Stimme zählt!

―17/05/2016

Autor/in sbv-asmi-admin

Themenverwandte Beiträge

Florian Wanner ― 03/07/2026 | Kein Kommentar

TARDOC: Geplante Taxpunkt-Obergrenze als Eingriff in die freiberufliche ärztliche Tätigkeit

Die geplante Höchstgrenze für die pro Arbeitstag verrechenbaren Taxpunkte der ärztlichen Leistung im TARDOC sorgt bei vielen Ärztinnen und Ärzten für grosse Verunsicherung. Die SBV lehnt einen solchen bürokratischen Eingriff in die freiberufliche ärztliche Tätigkeit ab. Eine schematische Plafonierung ärztlicher Leistungen stellt einen erheblichen Schritt in Richtung staatlich budgetierter Medizin dar und läutet ein neues Zeitalter der Budgetierung ein. Wer ärztliche Tätigkeit faktisch nach administrativen Limiten begrenzt, verändert die Grundlogik der ambulanten Versorgung. Konsequenterweise müsste dann auch offen diskutiert werden, ob ein solches System noch mit freiberuflich tätigen Ärztinnen und Ärzten vereinbar ist – oder ob damit letztlich der Weg

Florian Wanner ― 15/04/2026 | Kein Kommentar

EKAS-Wiederholungskurs

Florian Wanner ― 15/04/2026 | Kein Kommentar

EKAS-Wiederholungskurs (ausgebucht)

Florian Wanner ― 15/04/2026 | Kein Kommentar

EKAS-Wiederholungskurs

Florian Wanner ― 26/11/2025 | Kein Kommentar

Stellungnahme der Schweizerischen Belegärzte-Vereinigung (SBV) zu Berichten über angebliche Barzahlungen für schnellere Operationstermine

Florian Wanner ― 13/11/2025 | Kein Kommentar

SBV-Webinar zum Tarifbrowser der OAAT

Florian Wanner ― 13/11/2025 | Kein Kommentar

SBV-Webinar: zum Tarifbrowser der OAAT

Florian Wanner ― 12/11/2025 | Kein Kommentar

EKAS-Kurs November (Ausgebucht)
EKAS-Kurse
EKAS-Wiederholungskurs
Videos:
  • Abrechnungsmodell Zusatzversicherungsbereich
1

TARDOC: Geplante Taxpunkt-Obergrenze als Eingriff in die freiberufliche ärztliche Tätigkeit

― 03/07/2026

2

Stellungnahme der Schweizerischen Belegärzte-Vereinigung (SBV) zu Berichten über angebliche Barzahlungen für schnellere Operationstermine

― 26/11/2025

3

SBV-Webinar: zum Tarifbrowser der OAAT

― 13/11/2025

4

Arztanteil der Pauschalen für den ambulanten Bereich («ambulante Pauschalen»)

― 01/10/2025

5

2 Auflage: Webinar für SBV-Mitglieder Arztanteil im neuen Tarifsystem

― 26/09/2025

6

Webinar für SBV-Mitglieder: Arztanteil im neuen Tarifsystem

― 12/09/2025

7

Investitionskostenabzug am Arzthonorar

― 20/05/2025

8

Stellungnahme SBV zu Medienmitteilung der FINMA vom 16.01.2025 und den Aussagen des SVV

― 20/01/2025

9

Teilgenehmigung des Grundvertrags TARDOC sowie des Tarifstrukturvertrages über den ambulanten ärztlichen Patientenpauschaltarif durch den Bundesrat – Stellungnahme der Schweizerischen Belegärzte-Vereinigung

― 26/06/2024

10

24.3558 Zugang zum Gesundheitswesen verbessern

― 12/06/2024

ältere Beiträge

  • Impressum
  • Mitglied werden
© SBV, Schweizerische Belegärzte-Vereinigung, Moosstrasse 2, 3073 Gümligen, Tel. 031 952 79 05