Urabstimmung: Stimmen Sie ab! Jede Stimme zählt!
Die fmCh Tarifunion empfiehlt allen ihren Mitgliedern 7 x NEIN zu stimmen.
Die Deadline für das Einsenden des Stimmzettels ist der 28. Mai 2016.
sbv-asmi-admin Kommentare sind geschlossen
Urabstimmung: Stimmen Sie ab! Jede Stimme zählt!
Die fmCh Tarifunion empfiehlt allen ihren Mitgliedern 7 x NEIN zu stimmen.
Die Deadline für das Einsenden des Stimmzettels ist der 28. Mai 2016.
Autor/in sbv-asmi-admin
Florian Wanner | Kein Kommentar
In verschiedenen Medienberichten (Tagesanzeiger, Beobachter, Blick, 20Minuten, Medinside) wurde der Vorwurf erhoben, einzelne Ärztinnen und Ärzte würden Patientinnen und Patienten gegen Barzahlung frühere Operationstermine anbieten. Die Schweizerische Belegärzte-Vereinigung (SBV) nimmt diese Berichte ernst und möchte die rechtlichen und ethischen Grundlagen aus Sicht der Belegärzteschaft klarstellen. Im stationären Setting besteht für den Grundversicherten keine freie Arztwahl. Die Behandlung durch einen Belegarzt mit guter Qualifikation ist daher als Mehrleistung anerkannt. Somit wird der Tarifschutz nicht verletzt, wenn die Klinik/das Spital oder der Belegarzt ein Zusatzhonorar verlangen. Dem Patienten in Aussicht zu stellen, ohne Aufgeld könne die Behandlung erst in sechs Monaten durchgeführt
Florian Wanner | Kein Kommentar
Florian Wanner | Kein Kommentar
Florian Wanner | Kein Kommentar
Florian Wanner | Kein Kommentar
Florian Wanner | Kein Kommentar
Florian Wanner | Kein Kommentar
Florian Wanner | Kein Kommentar