Florian Wanner Kein Kommentar
Autor/in Florian Wanner
Florian Wanner | Kein Kommentar
In verschiedenen Medienberichten (Tagesanzeiger, Beobachter, Blick, 20Minuten, Medinside) wurde der Vorwurf erhoben, einzelne Ärztinnen und Ärzte würden Patientinnen und Patienten gegen Barzahlung frühere Operationstermine anbieten. Die Schweizerische Belegärzte-Vereinigung (SBV) nimmt diese Berichte ernst und möchte die rechtlichen und ethischen Grundlagen aus Sicht der Belegärzteschaft klarstellen. Im stationären Setting besteht für den Grundversicherten keine freie Arztwahl. Die Behandlung durch einen Belegarzt mit guter Qualifikation ist daher als Mehrleistung anerkannt. Somit wird der Tarifschutz nicht verletzt, wenn die Klinik/das Spital oder der Belegarzt ein Zusatzhonorar verlangen. Dem Patienten in Aussicht zu stellen, ohne Aufgeld könne die Behandlung erst in sechs Monaten durchgeführt
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