Die schweizerische Ärzteschaft steht beständig auf dem Prüfstand, weil:
Angeblich verdienen Ärzte zu viel, sind für die medizinische Überversorgung verantwortlich und nehmen unnötige Behandlungen vor. Seit 2004 sieht deshalb das Gesetz vor, dass die ambulante Leistungserbringung systematisch auf ihre Wirksamkeit hin geprüft wird. Werden medizinische Leistungen nicht nach dem WZW-Prinzip (wirksam, zweckmässig und wirtschaftlich) erbracht, entfällt die Kostenübernahmepflicht des Versicherers.
Im Auftrag der Gesundheitsbranche führt santésuisse mittels statistischer Methoden systematische Wirtschaftlichkeitsprüfungen durch. Leistungserbringer mit überdurchschnittlich hohen Kosten werden von santésuisse mit Rückzahlungsforderungen konfrontiert.
Die Notwendigkeit der Wirtschaftlichkeitsprüfung wird von den Krankenkassen und von den Leistungserbringern anerkannt, denn die öffentlichen Mittel der Krankenversicherer sollen ja effizient eingesetzt und eine Überarztung vermieden werden. Hierfür würde es helfen, wenn die Institutionalisierung der WZW-Kriterien vom BAG gefördert wird. Im Grunde genommen ist das KVG seit über 20 Jahren in Kraft, ohne dass eine sinnvolle Gebrauchsanweisung vorhanden ist. Damit würde die Rechtsicherheit bei Leistungserbringern erheblich gesteigert.
Doch gerade jenes Amt, welches die systematische Bewertung medizinischer Verfahren und Technologien evaluiert, um «nicht wirksame und nicht effiziente Leistungen zu reduzieren, die Qualität des Gesundheitswesens zu erhöhen und die Kosten zu verringern», gibt selber für staatliche Kampagnen zur Prävention und Gesundheitsförderung stolze Summen aus. Gemäss einem Medinside-Artikel vom 14.11.2019 sind es im Schnitt jährlich 19,8 Millionen Franken. Ob die Kampagnen zur Grippe-Impfung, HIV, Tabak- und Alkoholkonsum wirtschaftlich effizient und erfolgreich sind, lässt sich schwer nachweisen, denn der Zusammenhang zwischen Präventions-Massnahme und ihrer direkten gesundheitlichen Wirkung ist methodisch schwierig zu belegen. Es ist also nachvollziehbar, dass sich die Kosten-Nutzen-Analyse solcher Kampagnen als aufwendig und komplex erweist. Die Institutionalisierung von WZW-Kriterien könnte dem BAG vielleicht auch helfen, sein eigenes Tun kritisch zu würdigen.