Die Schweizerische Belegärzte-Vereinigung (SBV) empfiehlt der parlamentarischen Initiative Prelicz-Huber keine Folge zu leisten.
Der Leistungskatalog der obligatorischen Krankenpflegeversicherung (OKP) beinhaltet bereits relevante Zahnbehandlungen, beispielsweise die juvenile Paradontitis. Geburtsgebrechen werden von der Invalidenversicherung (IV) und Unfallschäden werden von der Unfallversicherung (UV) übernommen.
Es ist einer eigenverantwortlichen Bevölkerung zuzutrauen, mittels Zahnhygiene eine wirkungsvolle Prophylaxe zur Prävention von Zahnerkrankungen aufzubauen. Die Zahngesundheit in der Schweiz hat sich von Generation zu Generation verbessert und dies bei geringfügigen Gesundheitskosten.
Prophylaxe ist bei der Zahnhygiene essenziell und wird in der Schweiz bereits durch den schulzahnärztlichen Dienst gefördert. In Deutschland ist gibt es eine obligatorische Zahnpflegeversicherung und das Äquivalent zum schweizerischen schulzahnärztlichen Dienst sind dort die zahnärztlichen Routinekontrollen, welche Voraussetzung sind, um einen Zuschuss beispielsweise im Falle einer Implantierung zu erhalten.
Gemäss Gesundheitsmonitoring des deutschen Robert Koch Instituts sind es jedoch vor allem sozial- und einkommensschwache Personen, die dieses Angebot weniger wahrnehmen. Wenn diese Gruppe nicht ausreichend Zahnpflege betreibt, können eher Zahnerkrankungen auftreten und wenn sie die vorgeschriebenen zahnärztlichen Routinekontrollen nicht wahrgenommen haben, sind sie bei einer ernsthaften Zahnerkrankung mit einem höheren Selbstbehalt konfrontiert. Somit ist durch die obligatorische Zahnpflegeversicherung eine ungleiche Verteilung von Kosten zulasten der sozial- und einkommensschwächeren Bevölkerungsgruppen gegeben.
Auch im internationalen Vergleich steht die Schweiz in Bezug auf die Mundgesundheit vor Ländern mit obligatorischer Zahnpflegeversicherung, wie Studien der WHO belegen. Der Prozentanteil der 13-Jährigen, die sich ihre Zähne mehr als einmal pro Tag reinigen, ist in der Schweiz am höchsten.
Ein weiteres Mass zur Messung der Dentalhygiene ist der DMFT-Index, welcher den Anteil der Zähne mit kariöser Läsion von 12-Jährigen beschreibt. Auch hier ist die Schweiz, aufgrund der Eigenverantwortung ihrer Bevölkerung und trotz der geringen Ausgaben für die Dentalgesundheit, bei den Besten. Diese Eigenverantwortung würde entfallen, wenn die Dentalhygiene über die Krankenkasse finanziert wird. Dies kommt zudem der Forderung einer obligatorischen Zahnpflegeversicherung gleich.
Der Vorteil einer obligatorischen Zahnpflegeversicherung ist allerdings nicht erkennbar. Erstens sind die Selbstbehalte in den Nachbarländern der Schweiz sehr hoch, zweitens sind die wirtschaftlichen Ungleichheiten zwischen den Versicherten in den jeweiligen Ländern ebenfalls hoch, somit können diese Länder weder in der Prophylaxe, Dentalhygiene noch den Selbstkosten gegenüber der Schweiz punkten.
Die Finanzierung über Bundesmittel wäre zudem eine Verteilung nach dem Giesskannenprinzip. Sinnvoller ist es, wie es bereits Praxis ist, subsidiär die Behandlungskosten zu übernehmen, wenn jemand nicht die eigenen finanziellen Mittel hat, um eine relevante Behandlung zu bezahlen. Zudem gibt es die Möglichkeit, recht günstig Zahnzusatzversicherungen abzuschliessen. Eine obligatorische Versicherung würde hier eine weitere Wahlmöglichkeit abschaffen, ohne einen Nutzen zu bringen.
Das Beispiel von Deutschland lässt ferner befürchten, dass eine Kostenfolgeabschätzung ein denkbar schlechtes Ergebnis nach sich ziehen würde.
Abschliessend lässt sich nur sagen, dass Bundesmittel zielgerichtet eingesetzt werden sollen und die Eigenverantwortung der Bevölkerung nicht geschmälert werden sollte. Daher empfiehlt die SBV die Ablehnung.