Elektronisches Patientendossier EPD
Der Zugriff auf Patientendaten mittels elektronischem Patientendossier (EPD) verspricht zwar eine grössere Patientensicherheit und Einsparungen durch die Vernetzung mit anderen Leistungserbringern (Hausärzte, Spitex, Reha, usw.). Die Einführung des EPD harzt aber, denn zurzeit bedeutet die damit verbundene Dokumentationsarbeit für die Ärzte mehr Be- als Entlastung und führt infolgedessen zu einer Qualitätseinbusse. Ausserdem kann das EPD nicht umgesetzt werden, solange unklar ist welche Informationen darin überhaupt erfasst werden müssen. Gesetzlich wurde bestimmt, dass im EPD behandlungsrelevante Daten enthalten sind, was keine konkrete Definition ist. Dies kann zur Folge haben, dass das EPD mit Dokumenten überfüllt wird und das Auffinden von relevanten Informationen dadurch verzögert, wenn nicht gar verhindert wird. Auch Haftungsregelungen und Fragen zur Erfassungspflicht sind noch nicht abschliessend geklärt und weder eine kompatible Software noch geeignete Kommunikationskanäle stehen zur Verfügung.
In der nachfolgend verlinkten Diskussion äussert sich Rechtsanwalt Florian Wanner, Sekretär der Schweizerischen Belegärztevereinigung SBV, zur Frage (ab Minute 8:10) :