Bei der sogenannten Praxiskostenabgeltung PKA handelte es sich um eine Abgeltung der von Belegärzten an Spitälern ambulant erbrachten interventionellen oder operativen Leistungen an UV-/MV- oder IV-Patienten.
Mit Schreiben vom 7. Dezember 2018 hat uns die Zentralstelle für Medizinaltarife UVG (ZMT) über den Entscheid des Vorstands der MTK (Medizinaltarifkommission) informiert, die PKA nicht mehr weiterzuführen und das bestehende Addendum (zur Zusatzvereinbarung zum Tarifvertrag TARMED FMH-UV/MV/IV vom 28.12.2011) ersatzlos per 31.12.2018 auslaufen zu lassen. Das bedeutet, dass die PKA ab 01.01.2019 nicht mehr abgerechnet werden darf (siehe auch https://www.mtk-ctm.ch/de/tarife/belegarzttarif/ ).
Der SBV ist es ein Anliegen, rasch eine konstruktive Lösung zu finden und sie hat deshalb das Gespräch mit der ZMT aufgenommen, um Alternativen zu suchen. Ein System mit Pauschalen in Anlehnung an die IAP (indikationsbezogene Arztpauschale) wird derzeit diskutiert.
Für ergänzende Auskünfte steht Ihnen das SBV-Sekretariat gerne zur Verfügung.